Erstellt am 25.01.2006 um 09:05 Uhr von viktor
Dann tritt § 11 BetrVG in Kraft (siehe Kommentare zum BetrVG zu § 11). Ihr wählt dann einen 5-köpfigen Betriebsrat.
Wenn nicht genügend Männer kandidieren ist das unproblematisch.
Erstellt am 25.01.2006 um 13:36 Uhr von Hasan
Hallo, ich habe da mal eine Frage: Sind die 5 Kandidaten schon auf einer Liste, und ist diese schon beim Wahlvorstand eingereicht? Ist die eingereichte Vorschlagsliste ungültig?§ 8 WO. Wenn nicht dürft ihr keine Nachfrist setzten, da eine gültige Liste eingereicht wurde. Sonst siehe Viktor.