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Mitsprache bei kündigung - Darf BR Vorschläge machen ??

J
janine
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, um eine drohende insolvenz zu vermeiden, sollen bei uns 2 arbeitsplätze eingespart werden. die geschäftsführung hat den betriebsrat darüber informiert, und bittet gleichzeitig um etwaige vorschläge wen es letztendlich treffen soll.

frage: dürfen wir als betriebsrat überhaupt vorschläge machen, oder muss streng nach sozialen standpunkten, sprich betriebszugehörigkeit, alter, kinder etc. entschieden werden. wir sind ein grafischer betrieb mit 15 arbeitnehmern

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Community-Antworten (5)

B
Betriebsrat

24.01.2006 um 23:18 Uhr

Hi Janine Der BR und die GL sollte schon nach sozialen Gesichtspunkten einen Plan erstellen. Dabei muss auch sorgfältig geprüft werden, wer eben am Ende gehen soll. Ist so eine Sozialplan nicht ordentlich durchgeführt, gebt Ihr dem AN der entlassen werden soll die Möglichkeit dagegen zu klagen. Am besten mal einen Lehrgang zu so etwas besuchen, wenn es möglich ist, oder bei der Gewerkschaft um Hilfe bitten.

mfg

J
janine

25.01.2006 um 06:17 Uhr

vielen dank für die schnelle antwort!!!!

B
Bernd

25.01.2006 um 08:20 Uhr

Hallo janine,

ich würde dem AG auf keinen Fall einenVorschlag zur Entlassung von Kollegen machen. Soll er doch allein entlassen. Ein Sozialplan, wenn denn Entlassungen wirklich notwendig ist, ist natürlich vorteilhaft (soweit man von Vorteilen bei Entlassungen sprechen kann). Eine anknüpfende Bedingung wäre dann ja wohl die dauerhafte Sicherung der restlichen Arbeitsplätze. Habt Ihr schon mal geprüft, ob sich nicht anders Kosten sparen lassen? Ist die Insolvenz wirklich drohend und wenn ja, kann sie durch die Kündigung von 2 Kollegen wirklich verhindert werden? Prüft das doch erstmal nach. Und wende Dich an die Gewerkschaft (falls Du Mitglied bist)

V
viktor

25.01.2006 um 09:58 Uhr

Ich gebe bernd recht. Eine Kündigung von zwei Mitarbeitern zur Abwendung der Insolvenz kann nur in sehr kleinen Betrieben funktionieren. Ansonsten ist das wohl eher fragwürdig. Ich würde dem AG auch keine Namen nennen sondern ihn bitten unter Beachtung der Sozialauswahl selbst eine Entscheidung zu fällen und Euch gemäß den Bestimmungen des BetrVG zu beteiligen.

J
janine

25.01.2006 um 17:55 Uhr

da anscheinend tatsächlich eine insolvenz droht, sagt der ag es muss eine bestimmte summe eingespart werden. andere einsparungsmassnahmen wurden bereits durchgeführt oder laufen jetzt parallel an. damit ist allerdings der handlungsspielraum auch schon ausgereizt. falls es jetzt die falschen arbeitnehmer trifft, hat allerdings der gesamte betrieb auch nichts davon, ist es dann nicht besser an der entscheidung mitzuwirken? und wie kann man dann am besten eine anknüpfende bedingung zur sicherung der restlichen arbeitsplätze anbringen, denn eine garantie wird uns der ag mit sicherheit nicht geben.

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