Doppelt so viele Bewerber auf der Vorschlagsliste wie BR-Mitglieder - Ist dieses "soll" ein "muß" ??
Hallo an alle, habe folgende Frage. Bei uns steht eine Listenwahl an. Es müssen voraussichtlich 9 BR-Mitglieder gewählt werden, evtl. 11 .
Nach §6 Abs.2 Wahlordnung BetrVG soll jede Vorschlagsliste doppelt so viele Bewerberinnen/Bewerber aufweisen, wie BR-Mitglieder zu wählen sind.
Ist dieses "soll" ein "muß" ?? Kann ich auch eine Liste mit weniger Bewerbern einreichen ??? Vielen Dank im voraus. Mischu
Community-Antworten (2)
24.01.2006 um 22:27 Uhr
Hi Sie können auch eine Liste mit nur einen BEwerber abgeben. Entscheident ist, dass die Stützunterschriften in austeichender zahl vorhanden sind. mfg Betriebsrat
25.01.2006 um 14:13 Uhr
Hallo Mischu wie du selbst sagtest "soll" wenn es heißen würde "muss" wäre dass bindend. soll ist gleich kann also, wie mein vorgänger schon schrieb, egal wie viele Bewerber auf einer liste. achtung nach anzahl von stützunterschriften
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