Erstellt am 24.01.2006 um 19:17 Uhr von norbert
Richtig! Das bedeutet, dass die Mitarbeiter dann mit Ablauf der Amtszeit des derzeitigen BR keinen BR mehr haben.
Erstellt am 24.01.2006 um 21:44 Uhr von Fayence
Hallo!?
Zu den Pflichten des bestehenden BR´s gehört, dafür Sorge zu tragen, dass die nächste Wahl stattfindet.
BetrVG § 16 Bestellung des Wahlvorstands
(1) Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden.
Ein Blick in´s BetrVG und der WO hilft ungemein!