Kündigung der AVR. Wie ist die rechtliche Lage?
Hallo Betriebsräte,
unser Vorstand hat unsere AVR von 1992 gekündigt. Wie ist die rechtliche Lage und nach welchen Gesichtspunkten werden nun Neueinstellungen vorgenommen? Besteht ein Bestandsschutz für alte Arbeitnehmer und wenn ja wie lange?
Community-Antworten (1)
19.07.2006 um 00:51 Uhr
Der AG ist also nicht mehr mit Tarifbindung einverstanden. So ist das heute...
Da ändert sich hinsichtlich der alten AV kaum etwas. Für neue AN wird es allerdings - aller Voraussicht nach - gravierende Veränderungen geben.
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