Langzeiterkrankung - ist eine Abmahnung bei fehlender AU-Bescheinigung zulässig?
Ist eine Mitarbeiterabmahnung bei fehlender AU-Bescheinigung bzw. Nichtmeldung nach 6 Wochen (42 T.) über den weiteren Krankheitsdauerverlauf, zulässig? Hinweis: AN wurde per Brief aufgefordert hier eine Bescheinung bzw. Prognose dem AG mitzuteilen.
Community-Antworten (2)
24.01.2006 um 16:22 Uhr
Hallo sifa, § 5 EntgeltfortzahlungsG regelt im Detail, welche Pflichten ein Arbeitnehmer. Wenn der Arbeitnehmer diesen nicht nachkommt - trotz Aufforderung -, kann man es dem Arbeitgeber kaum verübeln, wenn er mit einer Abmahnung reagiert. Gruß otto
24.01.2006 um 21:53 Uhr
Hi Otto Es kann aber auch noch etwas anderes geregelt sein, in einem Tv oder Ähnlich. mfg betriebsrat
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