W.A.F. LogoSeminare

Langzeiterkrankung - ist eine Abmahnung bei fehlender AU-Bescheinigung zulässig?

S
sifa_qs
Jan 2018 bearbeitet

Ist eine Mitarbeiterabmahnung bei fehlender AU-Bescheinigung bzw. Nichtmeldung nach 6 Wochen (42 T.) über den weiteren Krankheitsdauerverlauf, zulässig? Hinweis: AN wurde per Brief aufgefordert hier eine Bescheinung bzw. Prognose dem AG mitzuteilen.

2.97602

Community-Antworten (2)

O
otto

24.01.2006 um 16:22 Uhr

Hallo sifa, § 5 EntgeltfortzahlungsG regelt im Detail, welche Pflichten ein Arbeitnehmer. Wenn der Arbeitnehmer diesen nicht nachkommt - trotz Aufforderung -, kann man es dem Arbeitgeber kaum verübeln, wenn er mit einer Abmahnung reagiert. Gruß otto

B
Betriebsrat

24.01.2006 um 21:53 Uhr

Hi Otto Es kann aber auch noch etwas anderes geregelt sein, in einem Tv oder Ähnlich. mfg betriebsrat

Ihre Antwort