Langzeiterkrankung - ist eine Abmahnung bei fehlender AU-Bescheinigung zulässig?
Ist eine Mitarbeiterabmahnung bei fehlender AU-Bescheinigung bzw. Nichtmeldung nach 6 Wochen (42 T.) über den weiteren Krankheitsdauerverlauf, zulässig?
Hinweis: AN wurde per Brief aufgefordert hier eine Bescheinung bzw.
Prognose dem AG mitzuteilen.
Hallo sifa,
§ 5 EntgeltfortzahlungsG regelt im Detail, welche Pflichten ein Arbeitnehmer. Wenn der Arbeitnehmer diesen nicht nachkommt - trotz Aufforderung -, kann man es dem Arbeitgeber kaum verübeln, wenn er mit einer Abmahnung reagiert.
Gruß otto
Erstellt am 24.01.2006 um 20:53 Uhr von Betriebsrat
Hi Otto
Es kann aber auch noch etwas anderes geregelt sein, in einem Tv oder Ähnlich.
mfg betriebsrat