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Kettenvertrag?

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Tubbs
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle hier im Forum. Folgender Fall: Eine Beschäftigte als Aushilfe war vom 5/2008 - 4/2009 eingestellt, dann gab es ein Jahr Beschäftigungsunterbrechung. Dann kam sie wieder mit einem Aushilfsvertrag von 05/2010 befristet bis 10/2011. Nun die Frage: Hätte die Aushilfe ab 05/2011 Anspruch auf einen Festvertrag? Oder zählt die einjährige Unterbrechung nicht mit bei der Festsetzung der 2 Jahre die einen Festvertrag ermöglichen könnten. Schon mal im voraus vielen Dank für konstruktive Antworten.

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Community-Antworten (8)

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alterBrummbär

22.01.2011 um 08:29 Uhr

@Tubbs, lag in der Zeit #5/2008 - 4/2009# ebenfalls eine Befristung vor? Gibt es einen Sachgrund für die Befristung?

T
Tubbs

22.01.2011 um 08:47 Uhr

@ alter Brummbär, der Zeitraum der Befristung war ein Vertrag über 2 Jahre aber genau nach einem Jahr hat die Aushilfe von sich gekündigt und ist nach einem Jahr wieder zurück gekommen. Ein sachlicher Grund für die Befristung ist mir nicht bekannt.

Vielen Dank!

A
alterBrummbär

22.01.2011 um 08:59 Uhr

@Tubbs, ob eine Sachgrundbefristung vorlag/liegt sollte aber im Vorfeld geprüft werden. Wobei der Sachgrund nicht zwingend der Niederschrift im AV bedarf.

T
Tubbs

22.01.2011 um 09:22 Uhr

@ alter Brummbär, nach telefonischer Rücksprache mit der Kollegin, gibt es in ihrem Vertrag keine Hinweise auf eine Sachgrundbefristung, wie z.B Vertretung einer Kollegin. Steht nix drin!

Auf jeden Fall, alter Brummbär, nochmals herzlichen Dank für deine bisherigen Bemühungen.

L
Lotte

22.01.2011 um 12:22 Uhr

Tubbs, gab es denn eine ordentliche Anhörung des BR bei der jetztigen Einstellung? Daraus müsste sich ja ein Sachgrund, wenn vorhanden, ersehen lassen.

T
Tubbs

22.01.2011 um 12:53 Uhr

@ Lotte Hallo Lotte, es gab eine Anhörung auch in der wurde kein Sachgrund genannt. Hat das denn somit die Auswirkung, dass das Arbeitsverhältnis nun ab Mai 2011 in ein festes Arbeitsverhältnis übergehen muss?

L
Lotte

22.01.2011 um 13:11 Uhr

Tubbs, zumindest hätte der AG es wohl sehr schwer, einen Sachgrund aus dem Hut zu zaubern, sollte es zu einem ArbGVerf kommen.

R
rkoch

24.01.2011 um 09:41 Uhr

Hat das denn somit die Auswirkung, dass das Arbeitsverhältnis nun ab Mai 2011 in ein festes Arbeitsverhältnis übergehen muss?

  1. Die Frage ob das Verhältnis von 5/2008 - 4/2009 befristet war oder nicht ist irrellevant!
  2. Ein befristeter AV mit einem AN mit dem bereits vorher einmal ein Arbeitsverhältnis bestanden hat (egal wie lange, egal ob befristet oder gekündigt) ist als rein terminlich befristeter Vertrag (ohne Sachgrund) unzulässig (§14 (2) Satz 2 TzBfG !)
  3. Die Folge: §16 TzBfG --> Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, etc.
  4. Die Folge des §16 tritt aber nur ein, wenn dies dem AG gegenüber geltend gemacht wird, i.d.R. in Form einer Entfristungsklage.

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