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JAV-Mitglied und gleichzeitig BR-Mitglied - geht das?

B
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Nov 2016 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Jugend- und Auszubildenvorsitzende der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH. Mein Amt geht bis November diesen Jahres. Die Betriebsratwahlen sind bereits im April diesen Jahres. Meine Frage:

Kann ich als JAV-Mitglied (25 Jahre alt) gleichzeit mich zur Betriebsratwahlen stellen oder nicht?

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Community-Antworten (4)

FB
Frank B.

23.01.2006 um 13:58 Uhr

Ja, da du auch das aktive Wahlrecht besitzt. Solltest du in den Betriebsrat gewählt werden, musst du dem Wahlvorstand erklären, welches Amt du behälst. Beide Mandate kann man nicht ausüben, aber wenn du Betriebsrat bist, hast du sicherlich mehr Aufgaben und deine Amtszeit dauert dann im Normalfall 4 Jahre.

V
viktor

23.01.2006 um 14:00 Uhr

Kannst Du. Wenn Du aber gewählt bist, kannst Du nicht mehr JAV sein. siehe § 61 BetrVG und Kommentare dazu

E
eva

26.01.2006 um 16:24 Uhr

Zu dem Thema habe ich noch die folgende Frage: Es gibt eine JAV (1 Person) und einen Stellvertreter. Die JAV lässt sich zur BR-Wahl aufstellen. Wenn sie gewählt wird, muss sie ihr JAV-Amt aufgeben. Wer ist dann aber JAV? Automatisch das Ersatzmitglied oder muss die JAV dann sofort neu gewählt werden? Danke!

7
7Zwerge

15.02.2006 um 23:16 Uhr

Es rückt dann automatisch das Ersatzmitglied nach. Erst wenn das letzte nachgerückte Mitglied sein Amt niederlegt oder zurücktritt, muss eine außerordentliche Neuwahl eingeleitet werden.

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