Erstellt am 23.01.2006 um 12:58 Uhr von Frank B.
Ja, da du auch das aktive Wahlrecht besitzt.
Solltest du in den Betriebsrat gewählt werden, musst du dem Wahlvorstand erklären, welches Amt du behälst.
Beide Mandate kann man nicht ausüben, aber wenn du Betriebsrat bist, hast du sicherlich mehr Aufgaben und deine Amtszeit dauert dann im Normalfall 4 Jahre.
Erstellt am 23.01.2006 um 13:00 Uhr von viktor
Kannst Du. Wenn Du aber gewählt bist, kannst Du nicht mehr JAV sein. siehe § 61 BetrVG und Kommentare dazu
Erstellt am 26.01.2006 um 15:24 Uhr von eva
Zu dem Thema habe ich noch die folgende Frage:
Es gibt eine JAV (1 Person) und einen Stellvertreter. Die JAV lässt sich zur BR-Wahl aufstellen. Wenn sie gewählt wird, muss sie ihr JAV-Amt aufgeben. Wer ist dann aber JAV? Automatisch das Ersatzmitglied oder muss die JAV dann sofort neu gewählt werden?
Danke!
Erstellt am 15.02.2006 um 22:16 Uhr von 7Zwerge
Es rückt dann automatisch das Ersatzmitglied nach. Erst wenn das letzte nachgerückte Mitglied sein Amt niederlegt oder zurücktritt, muss eine außerordentliche Neuwahl eingeleitet werden.