Erstellt am 21.01.2006 um 21:03 Uhr von Heini
Auch AN mit einem befristeten Vertrag können an der BR Wahl teilnehmen.
Wird der AN in den BR gewählt, muss der befristete Vertrag nicht in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt werden. Der Vertrag endet wie vereinbart.
Erstellt am 22.01.2006 um 13:55 Uhr von BR-Toni
Nach meinem wissen dürfen AN die einen befristeten Arbeitsvertrag haben,Nicht als Betriebsrat kanidieren,wohl aber wählen gehen!
Erstellt am 22.01.2006 um 14:53 Uhr von Fayence
Wissen kann/muss man sich erarbeiten! Diese Erfahrung hat schon manch Einer in diesem Forum gemacht, ich schliesse mich da ein.
Heini hat Recht!
Erstellt am 22.01.2006 um 15:00 Uhr von Ramses II
BR-Toni,
Du hast ja mittlerweile Dein Wissen hier ausgebreitet. Ist wirklich nicht weit her damit.
Besuch doch mal eine Grundlagenschulung.