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Zusätzlicher Vertreterin des BR - Gilt da der Kündigungsschutz ?

G
Gloria
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in unserem Betrieb gibt es neben dem Betriebsrat eine zusätzliche Vertreterin. Hat diese den gleichen Kündigungsschutz? (4 Jahre + 1 nach Ablauf des Mandats) Danke

2.96206

Community-Antworten (6)

O
otto

20.01.2006 um 23:18 Uhr

Guten Abend Gloria, was bitte ist eine "zusätzliche Vertreterin" - Schwerbehindertenvertretung, JAV, was ganz anderes -? Wen vertritt sie? Wer hat sie bestimmt/gewählt? Was macht sie? Ohne sehr viel ausführlichere Informationen kann ich diese Frage nicht beantworten. Gruß otto

G
Gloria

21.01.2006 um 17:57 Uhr

Hallo otto, die zusätzliche Vertreterin wurde durch die wahlberechtigten Arbeitnehmer gewählt (Dauer 4 Jahre). Sie kümmert sich um die Probleme/Kommunikation zwischen den Aussendienstkollegen/innen die über das ganze Bundesgebiet verteilt sind und dem Betriebsrat bzw. den örtlichen Vorgesetzten. Sie ist kein Vollmitglied im BR und kommt 1x jährlich zu einer Sitzung. Danke

Freundliche Grüsse Gloria

RI
Ramses II

21.01.2006 um 20:57 Uhr

Gloria,

gibt es eine Betriebsvereinbarung dazu?

G
Gloria

22.01.2006 um 11:32 Uhr

Ja, es gibt dazu eine Betriebsvereinbarung. Nur steht da nicht drin wie es mit dem Kündigungsschutz aussieht.

Ich wollte jetzt wissen ob diese zusätzliche Vertreterin den gleichen Kündigungschutz wie der Betriebsrat hat. Amtszeit 4 Jahre + 1 Jahr hinterher

Schönen Sonntag

RI
Ramses II

22.01.2006 um 14:41 Uhr

Da diese Funktion auf keiner gesetzlichen Grundlage beruht, gilt auch kein gesetzlicher Kündigungsschutz.

G
Gloria

22.01.2006 um 19:21 Uhr

Danke Ramses II

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