Zusätzlicher Vertreterin des BR - Gilt da der Kündigungsschutz ?
Hallo, in unserem Betrieb gibt es neben dem Betriebsrat eine zusätzliche Vertreterin. Hat diese den gleichen Kündigungsschutz? (4 Jahre + 1 nach Ablauf des Mandats) Danke
Community-Antworten (6)
20.01.2006 um 23:18 Uhr
Guten Abend Gloria, was bitte ist eine "zusätzliche Vertreterin" - Schwerbehindertenvertretung, JAV, was ganz anderes -? Wen vertritt sie? Wer hat sie bestimmt/gewählt? Was macht sie? Ohne sehr viel ausführlichere Informationen kann ich diese Frage nicht beantworten. Gruß otto
21.01.2006 um 17:57 Uhr
Hallo otto, die zusätzliche Vertreterin wurde durch die wahlberechtigten Arbeitnehmer gewählt (Dauer 4 Jahre). Sie kümmert sich um die Probleme/Kommunikation zwischen den Aussendienstkollegen/innen die über das ganze Bundesgebiet verteilt sind und dem Betriebsrat bzw. den örtlichen Vorgesetzten. Sie ist kein Vollmitglied im BR und kommt 1x jährlich zu einer Sitzung. Danke
Freundliche Grüsse Gloria
21.01.2006 um 20:57 Uhr
Gloria,
gibt es eine Betriebsvereinbarung dazu?
22.01.2006 um 11:32 Uhr
Ja, es gibt dazu eine Betriebsvereinbarung. Nur steht da nicht drin wie es mit dem Kündigungsschutz aussieht.
Ich wollte jetzt wissen ob diese zusätzliche Vertreterin den gleichen Kündigungschutz wie der Betriebsrat hat. Amtszeit 4 Jahre + 1 Jahr hinterher
Schönen Sonntag
22.01.2006 um 14:41 Uhr
Da diese Funktion auf keiner gesetzlichen Grundlage beruht, gilt auch kein gesetzlicher Kündigungsschutz.
22.01.2006 um 19:21 Uhr
Danke Ramses II
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