Erstellt am 20.01.2006 um 12:06 Uhr von viktor
Diese Personen sind nicht wahlberechtigt.
Erstellt am 20.01.2006 um 12:09 Uhr von sun2103
Erstellt am 20.01.2006 um 12:30 Uhr von viktor
Ich empfehle das Studium der Kommentare zum BetrVG zum § 1 BetrVG. Das offensichtlich recht umstrittene Rechtsgebiet, ist sehr umfangreich und vielschichtig. Ich war zunächst davon ausgegangen, das das Büro in China wohl recht eigenständig ist (zu sein scheint; nur wenige Tage Kontakt im Jahr)und die Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag mit diesem Büro haben (?)
Erstellt am 20.01.2006 um 16:25 Uhr von sun2103
Hallo Viktor...
sorry, dass ich jetzt erst antworte...
hmmm, muss mich Montag dann erstmal nochmal genauer informieren....aber ich denke mal, sie sind bei uns angestellt und nicht in dem Büro in China! Sie stehen jedenfalls bei uns mit auf der Personalliste drauf!
Werd mich aber wie gesagt Montag nochmal informieren!
Danke schonmal und ein schönes WE
LG
sun