Erstellt am 19.01.2006 um 19:36 Uhr von otto
Hallo Russel,
Veranstalter einer Betriebsversammlung im Sinne des § 43 BetrVG kann nur der BR sein. Er legt den Termin und die Tagesordnung fest. Natürlich sollte der BR den Termin mit dem Arbeitgeber abstimmen, vor allem wenn der BR will, daß der Arbeitgeber an der Versammlung teilnimmt und/oder seinen jährlichen Bericht (§ 43 Abs. 2 Satz 3 BetrVG) gibt.
Zum Thema "Mitarbeiterversammlung" auf Einladung des Arbeitgebers kenne ich keine Rechtsvorschriften. Man kann ihm eine solche Veranstaltung sicher nicht verbieten. Sie ersetzt aber nicht die Betriebsversammlung.
Das Problem mit der möglichen Stornierung eines geplanten Seminars verstehe ich nicht. Seminar für wen, zu welchem Thema, auf wessen Veranlassung usw.?
Gruß otto