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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann Arbeitgeber Mitarbeiterversammlung einberufen?

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Russel
Jan 2018 bearbeitet

Wer kann helfen? Der BR möchte seine Betriebsversammlung zu einem späteren Zeitraum durchführen. Der AG hat sich aber einen Termin gesetzt, an den er gerne kommen würde. Da der BR dann vieleicht nicht in der Firma ist, kann er ja nur eine Mitarbeiterversammlung einberufen. Gibt es ein Passus dazu? Kann der Arbeitgeber dann auch ein bereits geplantes Seminar stornieren?

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Community-Antworten (1)

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otto

19.01.2006 um 20:36 Uhr

Hallo Russel, Veranstalter einer Betriebsversammlung im Sinne des § 43 BetrVG kann nur der BR sein. Er legt den Termin und die Tagesordnung fest. Natürlich sollte der BR den Termin mit dem Arbeitgeber abstimmen, vor allem wenn der BR will, daß der Arbeitgeber an der Versammlung teilnimmt und/oder seinen jährlichen Bericht (§ 43 Abs. 2 Satz 3 BetrVG) gibt. Zum Thema "Mitarbeiterversammlung" auf Einladung des Arbeitgebers kenne ich keine Rechtsvorschriften. Man kann ihm eine solche Veranstaltung sicher nicht verbieten. Sie ersetzt aber nicht die Betriebsversammlung. Das Problem mit der möglichen Stornierung eines geplanten Seminars verstehe ich nicht. Seminar für wen, zu welchem Thema, auf wessen Veranlassung usw.? Gruß otto

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