Mitarbeiterversammlung nach Ladenschluß - wie soll sich der BR verhalten?
Guten Tag!! Habe da eine Frage : Der Arbeitgeber möchte eine Mitarbeiterversammlung, abends um 20.45 Uhr durchführen. Die Läden schließen in unserem Unternehmen um 20.00 Uhr, Nacharbeit(Kassenabrechnung etc) ca.15 min. Einige müssen am nächsten Tag wieder um 6.00 und um 7.00 Uhr beginnen (Vorbereitungen etc).Diese Veranstalltung findet einmal im Jahr statt und informiert über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.Dauert ca. 1,5 Std. Wie soll sich der BR verhalten (Ruhezeitenverstoß)?
Community-Antworten (4)
16.11.2006 um 16:20 Uhr
Gebt dem AG doch die Möglichkeit in einer Betriebsversammlung zur wirtschaftlichen Lage zu sprechen. Betriebsversammlungen finden grundsätzlich während der Arbeitszeit statt. Schon ist die Frage nach dem Verstoß gegen des ArbzG vom Tisch.
bernd
16.11.2006 um 16:25 Uhr
das ist m.E. eine Verlängerung der Arbeitszeit und mitbestimmungspflichtig, siehe BAG, Beschluß vom 13.3.2001 - 1 ABR 33/00 -
17.11.2006 um 20:01 Uhr
hallo! zwischen zwei schichten müssen mindestens 11stunden ruhepause liegen.die versammlung ist arbeitszeit und deshalb muss der arbeitgeber diese als überstunden bezahlen oder auf ein zeitkonto gut schreiben.
17.11.2006 um 20:49 Uhr
Ich vermute ja, dass der AG diie Mitarbeiterversammlung ohne Beteiligung des BRs durchführen kann....
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