Habe da eine Frage : Der Arbeitgeber möchte eine Mitarbeiterversammlung, abends um 20.45 Uhr durchführen. Die Läden schließen in unserem Unternehmen um 20.00 Uhr, Nacharbeit(Kassenabrechnung etc) ca.15 min. Einige müssen am nächsten Tag wieder um 6.00 und um 7.00 Uhr beginnen (Vorbereitungen etc).Diese Veranstalltung findet einmal im Jahr statt und informiert über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.Dauert ca. 1,5 Std.
Wie soll sich der BR verhalten (Ruhezeitenverstoß)?
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsverfassungsrecht Teil 3
Mitwirkung und Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten