W.A.F. LogoSeminare

Abgabe einer Liste kurz vor Ende der Einreichnungsfrist- gibt es dann eine neue Frist?

D
Dirk
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben im März BR Wahlen und haben zur Zeit 913 Wahlberechtigte, also 13 BR Mitglieder sind zu wählen davon werden 3 freigestellt sein.

Eigentlich soll es eine Persönlichkeitswahl sein aber wenn nun jemannd 1 min. vor ende der Frist eine Liste einreicht was isr dann?

  • Listenwahl es gibt ja dann zwei Listen
  • Listenwahl und es gibt nur die eingereichte List

Meine Frage ist nun diese. sollte jemannd eine Liste einreichen gibt es dann eine Neue Frist zum Einreichen oder nicht.

MfG Dirk

4.369011

Community-Antworten (11)

N
NoLi

19.01.2006 um 17:32 Uhr

Hallo Dirk,

zunächst einmal: eine Verlängerung oder Neustart einer Frist gibt es nicht, Die Wahlordnung sagt eindeutig nach Aushang des Wahlausschreibens beträgt die Frist genau 2 Wochen um Vorschlagslisten einzureichen.

Zu den Listen: Listenwahl wird durchgeführt wenn mehr als eine Vorschlagsliste eingereicht wird. Wird nur eine Liste eingereicht erfolgt eine Persönlichkeitswahl mit den auf dieser Liste befindlichen Personen.

Bedingung ist natürlich immer, dass der Wahlvorstand die Listen für gültig befunden hat. (Form, Stützunterschriften usw.)

Gruß aus der Noris

NoLi

D
Dirk

19.01.2006 um 20:10 Uhr

Halllo, ist die erste Liste ( alle Kandidaten stehen drauf für die Persönlichkeitswahl ) den in diesem falle als Liste zu sehen wenn eine zweite kommt.

Oder fällt diese dann weg?

O
otto

19.01.2006 um 20:55 Uhr

Das ist natürlich eine Liste und die fällt nicht weg. Man kann keine Liste "nur für den Fall einer Persönlichkeitswahl" einreichen.

N
NoLi

20.01.2006 um 11:03 Uhr

Korrekt

NoLi

D
Dirk

20.01.2006 um 15:07 Uhr

Hallo nochmal, also ist die Liste die erstmal für die Persönlichkeitswahl eingereicht wurde damit automatische eine Liste für die Listenwahl geworden weil eine zweite eingereicht wird.

Braucht diese nicht auch die Stützunterschriften?

MfG dirk

N
NoLi

20.01.2006 um 15:40 Uhr

Hallo Dirk,

1.) genauso ist es.

2.) jede der eingereichten Listen braucht natürlich die vorgeschriebene Anzahl von Stützunterschriften. Bei den von Dir angegebenen 913 Wahlberechtigten sind dies gemäß §14 Abs.4 BetrVG (1/20 oder 5%) 46 Unterschriften. Dabei ist zu beachten, dass keine Doppelunterschriften gegeben werden. es müssen also insgesamt mindestens 112 Kolleginnen und Kollegen, verteilt auf die Listen, unterschreiben.

D
Dirk

20.01.2006 um 18:54 Uhr

Hallo nochmal, ja genau da liegt es doch begraben. Die erste Liste ( für die Persönlichkeitswahl ) hat doch gar keine Stützunterschriften!

Dirk

F
Fayence

20.01.2006 um 22:34 Uhr

Hallo Dirk, von einem Teletubbi würdest Du jetzt nur noch ein "OhOH" hören! Also noch mal langsam und von vorn: In Eurem Betrieb haben sich z.B. 30 Kandidaten zur Wahl gestellt. Diese 30 Kandidaten stehen allesamt auf Einer Liste. Dann müssen für diese Liste=Wahlvorschlag innerhalb von 2 Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens 46 Stützunterschriften gesammelt werden. Ist dieses erfolgt, kann dieser Wahlvorschlag beim Wahlvorstand eingereicht werden. Wird bis Ablauf der Frist keine weitere Liste eingereicht, habt Ihr eine Persönlichkeitswahl. Jetzt haben sich aber noch 20 andere Kollegen zusammen getan und bilden eine ZWEITE Liste. Auch diese 20 Kollegen müssen für Ihre Liste 46 Stützunterschriften sammeln gehen. Dann reichen auch sie ihren Wahlvorschlag beim Wahlvorstand ein. Der Wahlvorstand prüft die Listen mit den Kandidaten und prüft die Listen in Bezug auf die Stützunterschriften. Keine Stützunterschrift darf doppelt vergeben sein. Ist dieses der Fall, wird durch den Wahlvorstand geklärt, welche dieser Unterschriften gültig ist. Sind beide Wahlvorschläge gültig, also jeder kann mindestens 46 gültige Stützunterschriften aufweisen und sind auch sonst alle formellen Anforderungen erfüllt, kommt es zu einer Listenwahl. Der Wähler muss sich dann mit einer Stimme für eine Liste entscheiden.

RI
Ramses II

21.01.2006 um 00:43 Uhr

Tja Dirk,

dann ist nur eine gültige Liste eingereicht worden, nämlich die "zweite". Wäre diese nicht eingereicht worden hätte es gar keine gültige Liste gegeben.

D
Dirk

21.01.2006 um 11:03 Uhr

Hallo, na dann erst einmal Danke! Auch für Eure Geduld ;-) Ich bin mal gespannt ob es nicht noch zwei Listen gibt ohne Stützunterschr. weil von der Gerwerkschaft.

MfG dirk

RI
Ramses II

21.01.2006 um 23:47 Uhr

Ein Wahlvorschlag von der Gewerkschaft muss lediglich von zwei Beauftragten unterzeichnet werden.

Ihre Antwort