Erstellt am 25.02.2010 um 12:28 Uhr von Bubie
wenn eine zwiete liste eingereicht wurde, dann gibt es eben eine listenwahl.
die wähler werden dann schon richtig entscheiden.
mfg
bubie
Erstellt am 25.02.2010 um 12:31 Uhr von derdermalwjlwar
Wenn noch Zeit ist, dann können ja die Vertreter der ersten Liste sich neu sortieren, und die Liste neu einreichen.
Im übrigen ist es ziemlich dreist, das Standard-Wahlverfahren (wenn es denn zustande kommt) als Manipulationsversuch zu bezeichnen, nur weil der WV bzw. der Listenführer zu blöd war, die Liste 'richtig' vorzubereiten.
Erstellt am 25.02.2010 um 16:05 Uhr von vokuhila
Hier gibt es kein komplexes Problem!
Fakt ist..................ist eine Personenwahl angesagt und es kommt innerhalb der 14 Tagesfrist nach dem Aushang des Wahlausschreibens zu einer zweiten Listeneinreichung, dann ist die Personenwahl hinfällig und es findet definitiv eine Listenwahl statt.
So steht es auch im BetrVG.
Erstellt am 25.02.2010 um 16:35 Uhr von delagundula
rdheini,
welchen Vorteil sollte eine "personifizierte Wahl" den haben ?
Ich als Listenführer, bei einer derart gelagerten Problematik, würde mich riesig über den Erfolg freuen.
Zumal Meinungsverschiedenheiten vorab wohl eine bedeutende Rolle gespielt haben...
Erstellt am 25.02.2010 um 16:59 Uhr von Niemand
Ich frage mich gerade, was hat denn der Wahlvorstand mit der Erstellung einer Liste zu tun? Mir war nicht bekannt, daß der das macht und auch nicht, daß der auf eine Form der Wahl hinwirkt. Wenn man nicht sicher ist, daß es zu einer Persöhnlichkeitswahl kommt hat man eine zweite Liste in der Schublade und fragt ein paar Minuten vor Abgabeschluß beim Wahlvorstand nach wieviele listen eingegangen sind. Gibt es weitere Listen gibt man seine Liste aus der Schublade einfach noch ab. Dann stehen deine Kandidaten zwar auf zwei Listen und haben auch zwei Listen gestützt, das wird der Wahlvorstand dann aber durch nachfrage schon klären.
Erstellt am 25.02.2010 um 17:46 Uhr von Tanzbär
Klar kann der Wahlvorstand eine Liste erstellen. Wo steht, dass das verboten istß
Wenn er allerdings blauäugig daran gehjt, dann ist dem Listenführer auch nicht zu helfen.
Der Vorteil einer Persönlichkeitswahl liegt doch schon im Namen: Ich wähle die Person, die ich für fähig halte und nicht eine Liste, wo vielleich die fähigste Person auf Stelle X steht.
Das letztere ist nämlich den Wählern eigentlich gar nicht so richtig bekannt.
Sie sehen Herrn XXX und nehmen die Liste, wo der draufsteht, aber dann April April ...
Erstellt am 25.02.2010 um 23:49 Uhr von peters
OK, der Wahlvorstand kann auch eine Liste erstellen. Wobei ich mich in diesem Fall eher bemühen würde, dass jemand der Listenführer und Sammler der Unterschriften ist, der NICHT im Wahlvorstand ist. Dann müsste der WV den Pfad der Neutralität nicht zu sehr verlassen.
Dass ein Wahlvorstand, der selbst eine Liste einreicht, andere davon abhalten will, dies ebenfalls zu tun, ist untragbar. In diesem Fall gilt das oben gesagte - wenn ein Listenführer, der nicht im Wahlvorstand ist, mit dem gegnerischen Listenführer über eine gemeinsame Liste verhandelt, dann wäre das OK.
Und dass der Wahlvorstand nicht damit rechnet, dass noch eine Liste abgegeben werden kann, ist einfach nur naiv.