Zweite Wahlvorschlagsiste kurz vor Ende der Frist eingereicht
Ich habe Hier ein sehr komplexes Problem. Kurz vor Ablauf der Abgabe der Wahlvorschlagslisten tauchte in unserem Betrieb eine zweite Liste auf. Der Wahlvorstand bemühte sich strikt darum eine einzige Liste durchzusetzen. Es gab eben doch Kollegen die der Meinung sind durch Abgabe einer zweiten Liste in den Betriebsrat zu kommen. Das Problem besteht darin, dass genau diese Kollegen (ca. 25 bei 110 Beschäftigten unseres Betriebes) die die zweite Liste einreichten vor ca. einem halben Jahr versucht haben den bestehenden Betriebsrat abzuwählen. Da der Wahlvorstand aber von einer einzigen Liste ausging achtete er also nicht auf die Listenplätze. Jetzt gibt es sehr sehr viele Kollegen die der Meinung sind es muss die Wahl unterbrochen werden, da offensichtlich durch die Abgabe der zweiten Liste die Wahl manipuliert wird. Ich denke das auch, da eine personifizierte Wahl das Beste ist. Kann man den Wahlvorstand auffordern die Wahl zu unterbrechen und die Listenplätze korrigieren oder gar eine Liste, Einigung vorausgesetzt, erstellen? Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
Community-Antworten (7)
25.02.2010 um 13:28 Uhr
wenn eine zwiete liste eingereicht wurde, dann gibt es eben eine listenwahl. die wähler werden dann schon richtig entscheiden.
mfg bubie
25.02.2010 um 13:31 Uhr
Wenn noch Zeit ist, dann können ja die Vertreter der ersten Liste sich neu sortieren, und die Liste neu einreichen.
Im übrigen ist es ziemlich dreist, das Standard-Wahlverfahren (wenn es denn zustande kommt) als Manipulationsversuch zu bezeichnen, nur weil der WV bzw. der Listenführer zu blöd war, die Liste 'richtig' vorzubereiten.
25.02.2010 um 17:05 Uhr
Hier gibt es kein komplexes Problem! Fakt ist..................ist eine Personenwahl angesagt und es kommt innerhalb der 14 Tagesfrist nach dem Aushang des Wahlausschreibens zu einer zweiten Listeneinreichung, dann ist die Personenwahl hinfällig und es findet definitiv eine Listenwahl statt. So steht es auch im BetrVG.
25.02.2010 um 17:35 Uhr
rdheini,
welchen Vorteil sollte eine "personifizierte Wahl" den haben ?
Ich als Listenführer, bei einer derart gelagerten Problematik, würde mich riesig über den Erfolg freuen.
Zumal Meinungsverschiedenheiten vorab wohl eine bedeutende Rolle gespielt haben...
25.02.2010 um 17:59 Uhr
Ich frage mich gerade, was hat denn der Wahlvorstand mit der Erstellung einer Liste zu tun? Mir war nicht bekannt, daß der das macht und auch nicht, daß der auf eine Form der Wahl hinwirkt. Wenn man nicht sicher ist, daß es zu einer Persöhnlichkeitswahl kommt hat man eine zweite Liste in der Schublade und fragt ein paar Minuten vor Abgabeschluß beim Wahlvorstand nach wieviele listen eingegangen sind. Gibt es weitere Listen gibt man seine Liste aus der Schublade einfach noch ab. Dann stehen deine Kandidaten zwar auf zwei Listen und haben auch zwei Listen gestützt, das wird der Wahlvorstand dann aber durch nachfrage schon klären.
25.02.2010 um 18:46 Uhr
Klar kann der Wahlvorstand eine Liste erstellen. Wo steht, dass das verboten istß Wenn er allerdings blauäugig daran gehjt, dann ist dem Listenführer auch nicht zu helfen. Der Vorteil einer Persönlichkeitswahl liegt doch schon im Namen: Ich wähle die Person, die ich für fähig halte und nicht eine Liste, wo vielleich die fähigste Person auf Stelle X steht. Das letztere ist nämlich den Wählern eigentlich gar nicht so richtig bekannt. Sie sehen Herrn XXX und nehmen die Liste, wo der draufsteht, aber dann April April ...
26.02.2010 um 00:49 Uhr
OK, der Wahlvorstand kann auch eine Liste erstellen. Wobei ich mich in diesem Fall eher bemühen würde, dass jemand der Listenführer und Sammler der Unterschriften ist, der NICHT im Wahlvorstand ist. Dann müsste der WV den Pfad der Neutralität nicht zu sehr verlassen.
Dass ein Wahlvorstand, der selbst eine Liste einreicht, andere davon abhalten will, dies ebenfalls zu tun, ist untragbar. In diesem Fall gilt das oben gesagte - wenn ein Listenführer, der nicht im Wahlvorstand ist, mit dem gegnerischen Listenführer über eine gemeinsame Liste verhandelt, dann wäre das OK.
Und dass der Wahlvorstand nicht damit rechnet, dass noch eine Liste abgegeben werden kann, ist einfach nur naiv.
Verwandte Themen
einfaches Verfahren/ Briefwahl von Amts wegen / Frist
Kurze Frage die uns grade etwas verwirrt bzw unterschiedliche Meinungen in den Raum wirft. Wir befinden uns im einfachen Wahlverfahren. Haben von Amts wegen einige Briefwähler(Mutterschutz etc) diese
Einreichung von Wahlvorschlägen
Hallo, wir haben folgendes Problem. Wir sind in einem Betrieb mit über 200 MA und haben im Wahlausschreiben (Listenwahl) eine Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die am Donnerstag, 16:00 Uhr,
Erklärungsfrist doppelte Stützunterschriften vs. Einreichungsfrist von Wahlvorschlägen
Hallo, wenn mehrere Vorschlagslisten eingereicht werden und doppelte Stützunterschriften geleistet werden, werden die Leister der Unterstützungsunterschrift aufgefordert, sich innerhalb einer Frist
Abmahnung wegen Verstoß gegen die Arbeitsanweisung
Hallo, ich habe ein paar Fragen bzgl. der zweiten Abmahnung eines Kollegen. Dieser hat im Jahr 2017 gegen die Dienstanweisung, keinen externen Datenträger (USB Stick) in den Betriebsrechner stecken z
Listenwahl
in unserer Klinik stehen BR-Wahlen ins Haus. Kurz vor Ende der Frist ist eine eigene Liste eingereicht worden. Daher können wir nicht mehr persönlich wählen, sondern uns nur noch zwischen zwei Listen