Stimmt es dass passive Reisezeit, wenn diese außerhalb der regulären Arbeitszeit liegt, keine Arbeitszeit ist ?
Guten Morgen, ich brauche dringend Hilfe. Ich weiß genau, dass ich irgendwo gelesen habe, dass passive Reisezeit, wenn diese außerhalb der regulären Arbeitszeit liegt, keine Arbeitszeit ist.
Ich finde das Gesetz oder Urteil nicht mehr, bzw. weiß nicht, wo ich suchen muss.
Community-Antworten (5)
19.01.2006 um 11:16 Uhr
in § 37 BetrVG, spez. in den Kommentaren findest du Stellungsnahmen dazu
19.01.2006 um 13:17 Uhr
handelt es sich um Betriebsratsreisezeit oder Reisezeit bei "normaler" Arbeit?
Aber in der Tat gibt es die von Dir genannte Regelung - insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer auch eine andere Möglichkeit gehabt hätte. Man muss den Fall genau betrachten - es gibt viele Abstufungen. Zu unterscheiden wäre dann noch Arbeitszeit und spesenrelevante Zeit.
Dieses Thema wird in der Regel in Seminaren zu Außendienstfragen sehr intensiv behandelt.
19.01.2006 um 17:16 Uhr
Hallo Kathi, meine Antwort bezieht sich nur auf den "normalen AN", also nicht auf Reisezeiten von Aussendienstlern (für diese Personengruppe gilt Reisezeit=Arbeitszeit).
ich zitiere aus dem Arbeitsrechts-Handbuch Schaub:
Wird die Dienstreise außerhalb der Arbeitszeit zurückgelegt, so wird in der Literatur unterschieden: Bei Reisezeiten, die keine besondere Belastung des AN mit sich bringen, z.B. als Beifahrer, soll keine Vergütungspflicht bestehen (meine Anm.: wird also nicht als Arbeitszeit gewertet).
Bringt dagegen die Reisezeit eine Belastung des AN mit sich (eigene Lenkung des PKW), so beinhaltet dies eine arbeitsvertragliche Nebenleistung, die auch vergütet werden muss (meine Anm.: wird als Arbeitszeit gewertet).
So habe ich es auch in BR-Seminaren gelernt.
19.01.2006 um 22:55 Uhr
Guten Abend Kathi, Sie sprechen da ein sehr schwieriges Problem an. Homeland 25. Viktor und Fayence (ist ein besonders schöner Nickname, finde ich) haben schon viele Aspekte angesprochen. Es gibt aber auch noch ein ganz grundsätzliches Problem:
- Reisezeit als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und
- Reisezeit als zu bezahlende Arbeitszeit Der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht z.B. haben entschieden, daß Bereitschaftsdienste wie Arbeitszeit - im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - zu behandeln sind, gleichzeitig aber darauf hingewiesen, daß diese Entscheidung nicht zwangsläufig dazu führt, daß Bereitschaftsdienste auch wie Arbeitszeit bezahlt werden müssen. Die Unterscheidung ergibt sich aus § 1 ArbzG. Beim Arbeitszeitgesetz geht es in erster Linie um den Gesundheitsheitsschutz, nicht um die Bezahlung. Ein Arbeitnehmer soll nicht länger arbeiten dürfen als es seine Gesundheit zuläßt. Deshalb zählen Reisezeiten in vielen Fällen nicht zur Arbeitszeit - im Sinne des Arbeitszeitgesetzes = Gesundheitsschutz, weil Reisezeiten für den Arbeitgeber nicht automatisch gesundheitlich belastend sein müssen. Andererseits: Ich muß irgendwo hinreisen, weil mein Arbeitsgeber das will. Das mag vielleicht gesundheitlich nicht belastend sein, aber ich muß meine Zeit "opfern", weil mein Arbeitgeber das verlangt. Dann soll er auch dafür bezahlen. Ich habe in vielen Diskussionen immer wieder festgestellt, daß diese beiden grundsätzlichen Aspekte viel zu wenig bekannt sind. Gruß otto
19.01.2006 um 23:29 Uhr
Otto,
Hochachtung!
Endlich mal jemand der das kapiert hat.
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