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Mitbestimmung bei Sonntagszuschlag?

HG
Harry Grischna
Jan 2018 bearbeitet

Hat der BR ein Mitbestimmungsrecht nach §87 (1) Nr. 10 BetrVG oder sonst eine Möglichkeit der Einflussnahme, wenn für eine Gruppe der Beschäftigten keine Sonntagszuschläge mehr gezahlt werden sollen, sondern ihr Stundenlohn dahingehend verändert, dass werktags und an WE der gleiche Lohn gezahlt wird?

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Community-Antworten (4)

F
ferdi

18.01.2006 um 22:28 Uhr

Umbedingt. Die Bedingungen für die AN sollen sich verschlechtern. Da ist verhandeln angesagt.

ferdi

RI
Ramses II

18.01.2006 um 23:34 Uhr

Grischna,

gilt ein Tarifvertrag?

Auf welcher rechtlichen Basis werden die Zuschläge gezahlt?

FB
Frank B.

19.01.2006 um 09:50 Uhr

Der Hinweis von Ramses II ist der richtige Ansatz. Der §87 ist hier fehl am Platze, da hier der §77 Abs.3 BetrVG Anwendung findet.

HG
Harry Grischna

19.01.2006 um 10:56 Uhr

Ich hatte vergessen, zu erwähnen: es gibt keinen Tarifvertrag. Das Zahlen der Zuschläge ist betriebliche Übung. Der Punkt ist, dass für einen Teil der Beschäftigten, es sind Teilzeitbeschäftigte, die als "(studentische) Aushilfen" bezeichnet werden, aber meist schon lange, z.T. mehrere Jahre im Betrieb sind, keine Sonntagszuschläge mehr gezahlt werden sollen.

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