Erstellt am 18.01.2006 um 21:28 Uhr von ferdi
Umbedingt. Die Bedingungen für die AN sollen sich verschlechtern. Da ist verhandeln angesagt.
ferdi
Erstellt am 18.01.2006 um 22:34 Uhr von Ramses II
Grischna,
gilt ein Tarifvertrag?
Auf welcher rechtlichen Basis werden die Zuschläge gezahlt?
Erstellt am 19.01.2006 um 08:50 Uhr von Frank B.
Der Hinweis von Ramses II ist der richtige Ansatz. Der §87 ist hier fehl am Platze, da hier der §77 Abs.3 BetrVG Anwendung findet.
Erstellt am 19.01.2006 um 09:56 Uhr von Harry Grischna
Ich hatte vergessen, zu erwähnen: es gibt keinen Tarifvertrag.
Das Zahlen der Zuschläge ist betriebliche Übung.
Der Punkt ist, dass für einen Teil der Beschäftigten, es sind Teilzeitbeschäftigte, die als "(studentische) Aushilfen" bezeichnet werden, aber meist schon lange, z.T. mehrere Jahre im Betrieb sind, keine Sonntagszuschläge mehr gezahlt werden sollen.