Erstellt am 19.01.2006 um 00:46 Uhr von otto
Hallo lotte,
natürlich hat der BR in solchen Angelegenheit mindestens einen Informationsanspruch. Wenn der Arbeitgeber eine solche freiwillige Informationsreise mit Fortbildung verbindet, sind mindestens die §§ 96 bis 98 BetrVG einschlägig. Ein echtes Mitbestimmungsrecht des BR sehe ich nicht, wenn der Arbeitgeber an die Teilnahme
- an der Firmenreise
- an den Workshops
keine rechtlich nachvollziehbaren Konsequenzen bindet.
Gruß otto