Betriebsratswahl - Fristen bei vereinfachtem einstufigen Verfahren
Wir wollen am 10. März 2006 im einstufigen vereinfachten Wahlverfahren unseren BR wählen. Laut Terminplanung diverser Wahl-/Terminrechner müssten wir am 22. Februar die Wahl mit dem Aushang des Wahlausschreibens einleiten. Dürften wir das auch schon früher tun? Sind das Mindestfristen oder verbindliche Fristen?
Community-Antworten (1)
18.01.2006 um 18:25 Uhr
Das sind verbindliche Fristen, s.a. WO § 36(5)
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