Frist zur Wahlaufstellung
Hallo Zusammen, Wir sind grade dabei bei uns im Betrieb die BR-Wahl zu organisieren nach vereinfachtem einstufigen Verfahren. Nun sind wir auf folgende Frage gestoßen:
Wir würden gerne die Wahl am 08.03. machen. Bis wann läuft dann die Frist zur Wahlaufstellung? Gibt es die Möglichkeit diese vor den 01.03. zu setzen? Bzw. wann werden dann die Briefwahlunterlagen versendet? Wir haben in dem Zeitraum MA im Urlaub denen wir ermöglichen möchten zu wählen. Jedoch ist das selbst mit Briefwahl in dem kurzen Zeitraum von einer Woche wohl nicht möglich. Das Wahlausschreiben könnten wir auch deutlich früher als an dem vom Wahlhelfer vorgesehenen 20.02.2025 erlassen, da sind wir flexibel.
Vielleicht kann hier ja jemand weiterhelfen.
Viele Grüße
Community-Antworten (3)
19.01.2026 um 23:10 Uhr
Ihr wollt an einem Sonntag wählen?
https://www.betriebsratspraxis24.de/service/rechner/betriebsratswahl-fristenrechner/
aber das Ding fängt schon an zu meckern, wenn man Euren 08.03. versucht. Zu Recht mEn ... da die Wahl im Wahllokal Priorität haben muss und die Mehrheit der MA muss anwesend sein. Da fällt ein Sonntag normalerweise raus.
20.01.2026 um 10:49 Uhr
Wir sind ein Schichtdienstbetrieb, daher ist der Wochentag für uns nicht relevant. Die Fristen lassen sich ja trotzdem ausrechnen, indem man den 9.3. angibt und immer einen Tag abzieht, oder? Wir fragen uns nur, ob man die Punkte "Erlass des Wahlausschreibens und der Wählerliste" bis "Prüfung der Gültigkeit und Bekanntgabe der gültigen Wahlvorschläge" auch vorverlegen kann. Wir sind ein kleiner Betrieb mit nur 13 MA, wollen also jedem ermöglichen zu wählen, ab dem 21.2. sind MA im Urlaub und wir würden ihnen gerne die Gelegenheit geben, schon vorher per Briefwahl abzustimmen. Oder kann man die Briefwahlunterlagen auch vor dem Ablauf der Frist zur Aufstellung versenden?
20.01.2026 um 16:48 Uhr
"Wir sind ein Schichtdienstbetrieb, daher ist der Wochentag für uns nicht relevant."
Es arbeiten ALLE 13 MA im Schichtbetrieb und somit gibt es nur "gleich verteilte Tage"?
"Oder kann man die Briefwahlunterlagen auch vor dem Ablauf der Frist zur Aufstellung versenden?"
1.) Welche Unterlagen willst Du verschicken, wenn die Aufstellung noch nicht komplett ist?
2.) warum sollen die MA unbedingt "vor dem Urlaub" per Briefwahl abstimmen und nicht "im Urlaub"? Wenn der MA seine (Urlaubs-)Adresse angibt, schickt ihm der WV die Unterlagen an den Urlaubsort.
"Bis eine Woche vor dem Wahltermin können Wahlbewerber ihre Wahlvorschläge beim Wahlvorstand einreichen."
an dieser Frist lässt sich mWn nichts ändern.
Hinzu kommt, das bei Euch folgendes gilt:
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvgdv1wo/__35.html
die MA können diese Stimmabgabe bis zu 3 Tage VOR dem Wahltermin beantragen. Früher könnt ihr also die Unterlagen nicht verschicken. Und dann kommt noch die Frist ... in der Literatur finde ich "längstens 1 Woche".
Wenn ihr also am 08.03. wählt, müssen die Unterlagen der Briefwähler spätestens am 15.03. zurück sein. Für Euch mögen die Tage egal sein ... das Ende dieser Frist darf mMn aber nicht auf einen Sonntag (da liefert die Post nicht aus) fallen.
P.S. es klingt ein bißchen danach, als ob ihr keine Schulung zum WV hattet. Dabei hätte man solche Fragen klären können.
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