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Betriebsratswahl: Fristen beim einfachen, einstufigen Wahlverfahren

A
AFrost
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, ich bin im Wahlvorstand und habe eine Frage zur Wahl des Betriebsrats, beim einfachen einstufigen Wahlverfahren. Kann mir jemand bestätigen, ob diese Fristen korrekt sind? Ich bin mir da sehr unsicher, und die Kollegen sind leider nicht sehr hilfreich...

Die Wahl findet bei uns am Mo, den 10.03.2014 statt. Die Frist zur Abgabe der Briefwahl geht ja 3 Tage vorher zu Ende, somit wäre das der 04.03. Oder zählt das Wochenende normal dazu und es ist der 07.03.?

Die Frist der Einreichung von Wahlvorschlägen endet 7 Tage vorher (es müssen ja volle 7 Tage sein); ist es dann (wieder wegen dem Wochenende) der 28.02. oder der 03.03.?

Wäre echt toll, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte. Schon mal vielen Dank!

2.02705

Community-Antworten (5)

G
gironimo

28.01.2014 um 16:54 Uhr

Vielleicht helfen Dir §§ 187,188 BGB weiter. Die Regeln sind auch hier anzuwenden.

Tage sind dabei Tage - also drei Tage vor der Wahlversammlung schließt dabei Sa und So als normale "Tage" ein.

P
Pilcpilc

28.01.2014 um 22:58 Uhr

Hallo AFrost

06.03. Letzter Tag der Beantragung der nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe

28.02. Letzter Tag für die Einreichung von Wahlvorschlägen (die Frist am besten mit einer Uhrzeit setzten) da auch am 28.03. Die Bekanntmachung der Wahlvorschläge durch Aushang erfolgen muss.

J
Jello

29.01.2014 um 11:21 Uhr

@AFrost

Wieso endet die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen 7 Tage vor der Wahl??? Da müssen spätestens die Listen aushängen. Die Einreichung endet 2 Wochen nach Aushang des Wahlausschreibens. Da das spätestens 6 Wochen vor der Wahl passieren muss, müssten zwischen dem letzten Tag für die Einreichung der Vorschlagslisten und der Wahl mindestens 4 Wochen liegen! Oder habe ich die Frage falsch verstanden?

Ist hier mit "der Frist zur Abgabe der Briefwahl" die Beantragung oder der Eingang des Wahlumschlages gemeint? Als rechtzeitiger Eingang reicht ja der Tag der Wahl bis zum Ende der Stimmabgabe. Der Briefwähler kann ja sogar seinen Wahlumschlag direkt bei der Wahl persönlich beim Walvorstand abgeben!

A
AFrost

29.01.2014 um 11:40 Uhr

@gironmio: Vielen Dank!

@Pilcpilc: Hallo, und danke sehr, das hat mir sehr weitergeholfen!

@ jello: beim vereinfachten Wahlverfahren sind die Fristen anders als beim normalen Verfahren. Und ich meinte den letzten Tag der Beantragung zur nachträglichen Stimmabgabe. ich habe mich da unglücklich ausgedrückt.

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