Regelbelegschaftsstärke - wie wird die genau ermittelt?
Im Wahlleitfaden der IGM Vereinfachtes Wahlverfahren Seite 28 Punkt B Regelbelegschaftsstärke. Wird von einem betriebl. Normalzustand gesprochen , gibt es hierzu einen Gesetzestext oder ein Ger. Urteil welches diese Aussage stützt ? Wir stehen seit einer Woche auf der Kippe zwischen 50 und 51 Personen da jemand gekündigt hat, ob jemand neu eingestellt wird konnte mir die Firmenleitung nicht bestätigen.
Community-Antworten (2)
18.01.2006 um 17:25 Uhr
Hallo mamut, entscheidend für die Größe des BR ist die Zahl der "in der Regel" beschäftigten Arbeitnehmer/innen (§ 9 Satz 1 BetrVG). Dabei hat der Wahlvorstand die künftige, auf Grund konkreter Entscheidungen (!) des Arbeitgebers zui erwartende Entwicklungdes Beschäftigungsstandes zu berücksichtigen (Fitting § 9 RdNr. 12). Das gilt für die Mehrung und Minderung der Belegschaft gleichermaßen. Im Zweifelsfall entscheidet der Wahlvorstand nach pflichtgemäßem Ermessen. Gruß otto
18.01.2006 um 18:21 Uhr
Hallo mamut,
BetrVG §9 sagt deutlich undeutlich: Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit in der REGEL x - y wahlberechtigten AN aus.......
konkretisierendes ist im Fitting im entsprechenden Kommentar zum Begriff "regelmäßige Betriebszugehörigkeit" zu finden (21. Auflage Seite 268). Die Feststellung der Anzahl der ArbN trifft ausschließlich der Wahlvorstand. Besonders in Grenzfällen (z.B. wie bei Euch 50 oder 51) muß der Wahlvorstand nach "pflichtgemäßem Ermessen" entscheiden. Der Wahlvorst. hat als Fixpunkt die zum Zeitpunkt des Erlasses des Wahlausschreibens tätigen ArbN. zu betrachten (z.B. wenn Euer Kollege auch heute schon gekündigt hat so liegt der eigentliche Austrittszeitpunkt ja vielleicht erst nach dem Erlass des Wahlausschreibens) muß aber auch die Vergangenheit und die zukünftige Entwicklung in seine Überlegung mit einbeziehen. (Fitting 21. Auflage Kommentar II Ziffer 1 Nr 11 Seite 268 + Ziffer 2 Nr. 33 Seite 271). Der Wahlvorstand kann meiner Meinung nach in Eurem Fall mit Fug und Recht auch nach der Kündigung des Kollegen von einer regelmäßigen ArbN.Zahl von 51 ausgehen.
Verwandte Themen
BR Größe / Handhabe Regelbelegschaftsstärke
ÄlterHallo, habe folgendes Problem: Leider hat sich bei uns die Erfordernis von Neuwahlen ergeben. Nun stellt sich bei uns die Frage ob das neu zu wählende Gremium aus 3 oder 5 Mitgliedern besteht. Maß
Regelbelegschaftsstärke: Rückblick 6 Monate - 2 Jahre
ÄlterDamit die richtige Regelbelegschaftsstärke ermittelt werden kann soll neben einer Prognose (u.a. zukünftige Einstellungen) ein Rückblick in die Vergangenheit erfolgen (6 Monate bis zu 2 Jahren). Bei
Regelbelegschaftsstärke
ÄlterWir haben einen 3-er BR, Nachrücker sind alle aufgebraucht und einer der drei BR hat zum 31.12.18 gekündigt. Wir müssen jetzt neu wählen, da nur noch 2 BR da sind (nicht mehr beschlussfähig). Wenn wir
Wie Ersatzmitglieder ermitteln ? Gibt es einen Fachmann in dem Punkt ?
ÄlterHallo zusammen, hab mal eine Frage, die vielleicht schon 100 mal beantwortet wurde, denkt nicht ich bin die 100 Antworten nicht durchgegangen, aber irgentwie krieg ich nie die richtige eindeutige Ant
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab