Regelbelegschaftsstärke: Rückblick 6 Monate - 2 Jahre
Damit die richtige Regelbelegschaftsstärke ermittelt werden kann soll neben einer Prognose (u.a. zukünftige Einstellungen) ein Rückblick in die Vergangenheit erfolgen (6 Monate bis zu 2 Jahren).
Beim Rückblick stellten wir fest, dass die damalige Belegschaftsstärke größer war als die jetzige. Wie kann bzw. muss dieser Fakt in die neue zu ermittelnde Regelbelegschaftsstärke einfließen?
Beispiel: 2020= 300 Mitarbeiter 2021= 320 Mitarbeiter zum Wahlzeitpunkt 2022= 280 Mitarbeiter
Vielen Dank.
Community-Antworten (8)
11.01.2022 um 17:37 Uhr
Man muss überlegen (und darlegen) dass die aktuelle Zahl eine atypische Zahl ist (weil beispielsweise gerade keine Saison ist, sehr viele Mitarbeiter gekündigt haben).
Wenn einem dazu nichts einfällt, zählt natürlich die Zahl der Gegenwart / Zukunft.
11.01.2022 um 17:48 Uhr
durch eine größere Umstruktierungsmaßnahme sind in diesem Fall einige Mitarbeiter ausgeschieden (ATZ passiv / etc.). Wie kann das jetzt "nummerisch" berücksichtigt werden ?
11.01.2022 um 17:55 Uhr
In dem Fall wohl nur Gegenwart/Zukunft.
11.01.2022 um 18:37 Uhr
damit befindet ihr euch in der Kathegorie 201-400 MA, wenn bei euch also keine "Massenentlassung" geplant ist, dann dürfte das bei der vergangenen Entwicklung der MA-Zahlen unerheblich sein, ob ihr eine Prognose macht. Ihr würdet bei gleichbleibender Entwicklung bei der nächsten BR-Wahl eine Prognose ansetzen müssen.
11.01.2022 um 18:40 Uhr
@ Relfe
Das war ja nur ein Beispiel. ;-)))
Würde mich wundern, wenn jemand fragt, obwohl man weit genug von jeder Grenze entfernt ist.
11.01.2022 um 18:48 Uhr
Genau, im Prinzip fehlen nur 5 zur nächsthöheren BR Mitgliederzahl
12.01.2022 um 09:06 Uhr
ja dann sollte der WV, nach Bestem Wissen und Gewissen, eben schauen was in der Vergangenheit war, wie sich die Zahlen entwickelt haben und evtl. Informationen nutzen die Prognosen für die Zukunft ermöglichen
12.01.2022 um 09:56 Uhr
@Christian "Genau, im Prinzip fehlen nur 5 zur nächsthöheren BR Mitgliederzahl " warum dann so ein Beispiel, bei dem die Relvanz gar nicht gegeben ist?
in dem Fall ist es doch ein ganz anderer Hintergrund, da muss man natürlich nicht nur die vergangene Entwicklung betrachten, sondern auch aktuelle Planungen. Sind Stellenausschreibeungen aktuell? werden AZUBI eingestellt? Was ist mit "externen" MA die ggf. dazuzuzählen sind? Sind leitende Angestellte tatsächlich leitende Angestellte?
am besten erstmal eine Liste beim AG anfordern, wer als MA gezählt wird und wer nicht.
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