Hallo,

habe folgendes Problem:
Leider hat sich bei uns die Erfordernis von Neuwahlen ergeben. Nun stellt sich bei uns die Frage ob das neu zu wählende Gremium aus 3 oder 5 Mitgliedern besteht. Maßgeblich hierfür ist ja die Regelbelegschaftsstärke. Da wir je nach Auslegung auf unterschiedliche Gremiumsgrößen kommen, möchte ich mich hier jetzt absichern.
Wenn ich das richtig verstanden habe, werden Kolleginnen im Mutterschutz zur Berechnung der Regelbelegschaftsstärke nicht mitgezählt, wenn die Stelle nachpersonalisiert wurde.

Frage: Kollege ist mit 20h für GBR Arbeit freigestellt (natürlich befristet auf Dauer Amtsinhabe). Dies wurde mit AG so vereinbart, da der BR Vorsitzende auch GBR Vorsitzender ist. Stelle ist extern nachpersonalisiert. Zählt hier nur eine Person oder beide für die Regelbelegschaftsstärke?

Vielen Dank