Regelbelegschaftsstärke
Wir haben einen 3-er BR, Nachrücker sind alle aufgebraucht und einer der drei BR hat zum 31.12.18 gekündigt. Wir müssen jetzt neu wählen, da nur noch 2 BR da sind (nicht mehr beschlussfähig). Wenn wir heute das Wahlausschreiben erlassen, stehen auf der Liste 21 MA - wenn der BR-MA zum 1.1.19 ausgeschieden ist nur noch 20. Es ist derzeit noch nicht geklärt, ob die Stelle neu besetzt wird. Wählen wir jetzt einen 1er oder eine 3er- BR ? Was gilt jetzt als Regelbelegschaftsstärke? Dieses Jahr wurde das Personal durch Kündigungen reduziert.... Danke für eure Beratung!
Community-Antworten (10)
17.12.2018 um 18:00 Uhr
Der Wahlvorstand hat hier einen Ermessensspielrazn.
Der AG wird natürlich eher sagen, dass die Stelle nicht besetzt wird. Und wenn die Wahlen vorbei sind. ...
Also entscheidet ihr auf 21.
18.12.2018 um 00:33 Uhr
Danke für die Antwort. Was wäre denn, wenn wir jetzt einen 3er-BR wählen, der AG dann nach der Wahl beschliesst, dass die Stelle nicht neu besetzt wird? Bleibt der 3er BR dann im Amt oder muss aufgrund der veränderten Betriebsgröße wieder neu gewählt werden?
18.12.2018 um 00:52 Uhr
1.) der 3er BR würde trotzdem im Amt bleiben
2.) es könnte aber sein, daß der AG gegen die Wahl eines 3er BR vorgeht. Ob Ihr das riskieren wollt, müßt Ihr wissen.
3.) sollten sich nicht genug Kandidaten finden, würde trotzdem nur ein 1er BR gewählt
4.) auch sollte man bedenken, daß Ihr neu wählen musstet, weil Ihr unter die 3 BRM gerutscht seid. Das kann nach einer Wahl mit noch weniger Mitarbeitern erst recht passieren.
Also ob man wirklich einen 3er BR anstrebt, sollte gut überlegt sein ....
18.12.2018 um 10:23 Uhr
Allerdings würde ich warten ob der BR wirklich geht. Wenn er sich umentscheidet und bleibt könnt ihr weitermachen als 3er BR.
18.12.2018 um 10:32 Uhr
Er hat doch gekündigt wie soll er sich da um entscheiden?
18.12.2018 um 10:48 Uhr
"Er hat doch gekündigt wie soll er sich da um entscheiden?"
Man geht zum Chef und klärt mit ihm ab, daß man doch bleiben will. Soll vorkommen ....
18.12.2018 um 10:53 Uhr
Ach und der Chef muss mit dem Kopf nicken? In einem Betrieb wo eh Arbeitsplätze abgebaut werden ist der AG oft froh wenn jemand geht und wenn es ein BRM ist noch mehr.
18.12.2018 um 11:18 Uhr
muß er nicht ... aber
"Es ist derzeit noch nicht geklärt, ob die Stelle neu besetzt wird."
also ob man hier überhaupt von Abbau reden kann ....
18.12.2018 um 11:20 Uhr
,,Dieses Jahr wurde das Personal durch Kündigungen reduziert...".ab wann kann man denn Deiner Ansicht nach von Abbau reden?
18.12.2018 um 12:15 Uhr
Ist für diese Stelle, die vielleicht doch nachbesetzt wird doch völlig belanglos, ob vorher Abbau stattfand. Vielleicht ist das ja gerade ein MA, den der Chef liebend gerne behalten will und den er selbst nochmal mit mehr Geld überredet, doch zu bleiben. Weiß man es ?
Aber sei es, wie es sei ... ich bin ganz bei "von nicht brauchen". Man wartet, bis der Kollege / die Kollegin wirklich weg ist und handelt dann. Sollte aus welchen Gründen auch immer die Kündigung rückgängig gemacht werden, hat man sich nicht umsonst Arbeit gemacht.
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