Mitarbeitergespräch - ist die Einführung von MA-Gesprächen auch ohne Zielvereinbarung mitbestimmungspflichtig?
Ist die Einführung von Mitarbeitergesprächen in einer Abteilung (nicht im ganzen Unternehmen) auch ohne Zielvereinbarung mitbestimmungspflichtig nach §§ 87,13 94,2 BetrVG?
Community-Antworten (4)
18.01.2006 um 17:57 Uhr
Hallo Zorra, um was soll es denn in diesen MA-Gesprächen gehen?
19.01.2006 um 11:33 Uhr
Es geht bei den MA nicht um schriftliche Zielvereinbarungen zwischen Mitarbeiter und Chef , sondern eher um Anregung und Kritik auf beiden Seiten. Auch um Fortbildungswünsche, Verantwortlichkeiten innerhalb der Abteilung usw. Aber die Intention des Abt.-Leiters ist sicherlich auch Leistungssteigerung. Es soll keine Gesprächsnotiz erstellt werden, die evtl. später in der Personalakte landet. Können oder sollten wir trotzdem eine Betriebsvereinbarung abschließen?
19.01.2006 um 12:39 Uhr
Hallo Zorra, generell steigt in jedem Betrieb die Produktivität des Einzelnen, wenn der Zufriedenheitsindex steigt. Massgeblich dazu beitragen können solche MA-Gespräche. Da diese bei Euch anscheinend neu eingeführt werden sollen, würde ich als BR eher darauf hinwirken, dass diese Gespräche nicht als Einzelgespräch sondern in der Gruppe stattfinden. Würde sich aus diesen Gesprächen ein Maßnahmenkatalog bzgl. Schulung, Versetzung etc. ergeben, seid Ihr als BR eh wieder mit im Boot. Den Abschluss einer BV halte ich in Eurem Fall für zu hoch gegriffen, wüsste auf Anhieb auch nicht, was diese in Bezug auf einen rein mündlichen Austausch zwischen AG & AN regeln sollte. Ihr würdet Eurem AG damit höchstens "schlechte Absichten" unterstellen wollen und diese kann ich aus der Ferne zunächst einmal nicht erkennen. Lasst die Gespräche erst einmal statt finden, Euch z.B. die Termine nennen und fragt dann einmal bei den teilnehmenden Parteien nach, wie es gelaufen ist! Ist aber nur meine persönliche Meinung und würde daher auch nicht direkt mit dem Gesetzbuch winken.
19.01.2006 um 16:13 Uhr
Hallo Fayence,
vielen Dank für den Tipp! Ich seh das eigentlich genauso. Ich bin ja als BR-Mitglied selber in dieser Abteilung und kann zur Not immer noch die "Reißleine" ziehen, wenn ich von Kollegen höre, dass das Gespräch anders gelaufen ist als abgesprochen oder doch Vereinbarungen schriftlich festgehalten wurden.
Grüße
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