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Nicht für jeden Lohnerhöhung - nach welchen Grundsätzen muss die Lohnfindung im Betrieb erfolgen?

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Sunshine
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Meine Frage ist bei uns hat es vor kurzem Lohnerhöhungen gegeben aber nicht für alle.Angeblich nur für die wo unter zehn Tagen krank sind.Jetzt hat sich aber rausgestellt das er frei nach Schnauze gegeben hat.Kann man da was unternehmen oder muß man das so hinnehmen???

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Community-Antworten (2)

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Mischu

17.01.2006 um 21:31 Uhr

Hallo Sunshine, Du hast leider keine weiteren Angaben zur Zusammensetzung Eures Lohnes gemacht. Bei uns ist es so, dass sich der Lohn aus Tariflohn und freiwilliger Zulage des AG zusammensetzt. Die freiwillige Zulage kann der AG gestalten wie er will, weil freiwillig. Wenn es denn so sein sollte, hast Du nur rechtliche Möglichkeiten in Bezug auf den tariflichen Teil des Lohnes nicht aber auf den freiwilligen Teil.

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viktor

18.01.2006 um 09:51 Uhr

Wenn sich der Lohn nicht nur tariflich zusammensetzt sondern auch Zulagen enthält, die dann unterschiedlich stark angehoben werden, zieht zumindest für diese Lohnbestandteile die Mitbestimmung des § 87 Abs.1 Nr. 10 BetrVG bei der Erstellung von Vergaberegeln. Ich würde also als BR die Vorgehensweise reklamieren und die Mitbestimmung geltend machen. Es gilt ein Maßstab für den Nasenfaktor zu finden, den alle kennen und sich daran orientieren können.

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