Einspruch gegen die Wählerliste - was passiert dann?
Was passiert, wenn Einspruch gegen die Wählerliste eingelegt wird?
Community-Antworten (4)
17.01.2006 um 14:00 Uhr
wer, wo, wie? Oh Kugel aus Glas, ich sehe etwas ganz undeutlich!
17.01.2006 um 14:21 Uhr
hallo, emulex
eine ablehnung durch den wahlvorstand muss dir schriftlich begruendet werden.
also hast du etwas in der hand, es gibt heilbare mängel (die innerhalb von drei arbeitstage beseitigt werden muessen).
und es gibt die unheilbaren mängel, da wird die liste auf keinen fall zugelassen.
dazu gibt es hier im forum schon einige beiträge zu. oder bei google mal "betriebsratwahl 2006" eingeben.
mfg
17.01.2006 um 14:28 Uhr
"Rattle",
wunderbare Antwort, aber wo ist die Frage dazu?
emulex,
wenn Einspruch gegen die Wählerliste eingelegt wird dann tritt der WV zusammen um den Einspruch zu prüfen und über ihn einen Beschluß zu fällen.
18.01.2006 um 16:22 Uhr
wie "Bernd" schon schreibt hatt der liebe "Rattle" da wohl die WÄHLERLISTE mit der VORSCHLAGSLISTE verwechselt ... Aber das kommt in der Eile schon mal vor. Bernd darf sich für seine Antwort ein Fleißbienschen eintragen lol
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