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Einspruch gegen die Wählerliste - was passiert dann?

E
emulex
Nov 2016 bearbeitet

Was passiert, wenn Einspruch gegen die Wählerliste eingelegt wird?

3.75204

Community-Antworten (4)

FB
Frank B.

17.01.2006 um 14:00 Uhr

wer, wo, wie? Oh Kugel aus Glas, ich sehe etwas ganz undeutlich!

R
Rattle

17.01.2006 um 14:21 Uhr

hallo, emulex

eine ablehnung durch den wahlvorstand muss dir schriftlich begruendet werden.

also hast du etwas in der hand, es gibt heilbare mängel (die innerhalb von drei arbeitstage beseitigt werden muessen).

und es gibt die unheilbaren mängel, da wird die liste auf keinen fall zugelassen.

dazu gibt es hier im forum schon einige beiträge zu. oder bei google mal "betriebsratwahl 2006" eingeben.

mfg

B
Bernd

17.01.2006 um 14:28 Uhr

"Rattle",

wunderbare Antwort, aber wo ist die Frage dazu?

emulex,

wenn Einspruch gegen die Wählerliste eingelegt wird dann tritt der WV zusammen um den Einspruch zu prüfen und über ihn einen Beschluß zu fällen.

E
einfachIch

18.01.2006 um 16:22 Uhr

wie "Bernd" schon schreibt hatt der liebe "Rattle" da wohl die WÄHLERLISTE mit der VORSCHLAGSLISTE verwechselt ... Aber das kommt in der Eile schon mal vor. Bernd darf sich für seine Antwort ein Fleißbienschen eintragen lol

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