Dürfen befristet angestellte Mitarbeiter/-innen mitwählen oder gewählt werden?
Hallo, Wir wählen am 14.03.06 den Betriebsrat neu. In unserer Liste der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind fünf, die befristete Arbeitsverträge (z.B. 30.06.06) haben. Dürfen die mitwählen oder sich wählen lassen?
Danke für die Antwort.
Community-Antworten (2)
16.01.2006 um 12:26 Uhr
Wenn sie die Wählbarkeitskriterien erfüllen dann 2x ja
16.01.2006 um 12:30 Uhr
Grundsätzlich müssen die 5 die Kriterien des § 5 BetrVG erfüllen. Alleine ausschlaggebend für das aktive und passive Wahlrecht sind die §§7, 8 BetrVG.
Mit Ende der Befristung scheiden Sie wie vertraglich vereinbart aus dem Unternehmen aus. Auch wenn Sie am 14.3.06 in den BR gewählt wurden.
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