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74. Gespräch nur noch mit dem BR-Ausschuß - geht das?

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cleo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Unser BRV. hat dem AG beim 74.Gesp.den Vorschlag gemacht das 74. Gesp. in Zukunft nicht mehr in diesem Rahmen ( Gremium) zu führen sonder nur noch mit dem BR-Ausschuß . Er hat dem Gremium 1 Tag vorher nur nebenbei den Vorschlag unterbreitet wir sollen uns mal darüber Gedanken machen. Der AG war sehr erfreut über diesen Vorschlag. Geht das überhaupt ? Werden wir ausgehebelt ? Wir hatten schon einmal einen Versuch in Form einer Geschäftsordung (vor ca. 3 Jahren) mit dem Inhalt, dass der BR-Ausschuß die Entscheidung trifft und wir nur noch darüber informiert werden. Es sieht so aus als würde hier über die Hintertür wieder manipuliert. Was haltet ihr davon ! Gruß Cleo

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Community-Antworten (2)

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Frank B.

16.01.2006 um 07:07 Uhr

Nicht sehr viel, was die Verfahrensweise angeht. Bei uns übernimmt das Gespräch nach §74 BetrVG ebenfalls der Betriebsausschuss, aber er muss auf jeder ordentlichen Sitzung darüber ausführlich berichten.

Ausserdem trifft nicht der Betriebsausschuss die Entscheidung, wer an dem Treffen teilnimmt, sondern der gesammte BR! Die Ausschüsse sind nach §§28,29 BetrVG dem übrigen BR- Mitgliedern rechenschaftspflichtig.

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Fayence

16.01.2006 um 12:02 Uhr

Hallo cleo, bei uns findet dieses Gespräch z.B. wöchentlich statt und wird in der Regel nur vom BRV geführt. Einmal pro Monat tritt der gesamte BR zusammen und wird unterrichtet. Die Gespräche können nach meiner Erfahrung in einem kleineren Kreis (z.B. Betriebsausschuss) wesentlich produktiver sein. Mit welchen Rechten ihr diesen ausstattet, liegt in Eurer Hand! Erforderlich ist ein Mehrheitsbeschluss und die schriftliche Übertragung der Rechte. Unser 5 köpfiger Ausschuss darf beispielsweise ausserhalb der BR-Sitzung nur entscheiden über: Versetzung, Einstellung, Umgruppierung, Kündigung in der Probezeit.

Ich bitte zu bedenken, dass auch der Betriebsausschuss von den Mitgliedern des BR mehrheitlich gewählt worden ist.

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