Erstellt am 14.01.2006 um 11:26 Uhr von Kölner
Als AG sähe ich dazu auch keine Notwendigkeit, ich würde es als meinen "Hoheitsbereich" ansehen, Dienstleistungen frei dem Motto "es lohnt sich, oder externe sind billiger" zu behalten oder anzustoßen.
Was die Daten betrifft...da wird der Dienstleister - solange es sich um einen seriösen handelt - ganz sicher auch von selbst schon Sorge für tragen.
Was wollt ihr denn in einer BV überhaupt regeln, was eh schon im Bundesdatenschutzgesetz oder BGB geregelt ist?