Altersteilzeit - darf ein MA in Altersteilzeit an der BR_Wahl teilnehmen?
Darf ein Mitarbeiter, der sich seit einem Jahr in Altersteilzeit befindet und nicht mehr im betrieblichen Ablauf eingebunden ist, an der Betriebsratswahl teilnehmen?
Community-Antworten (2)
13.01.2006 um 12:03 Uhr
Nein, Alterteilzeitler in der Freistellungsphase haben kein Wahlrecht mehr
14.01.2006 um 19:59 Uhr
Arbeitnehmer in der Freistellungsphase bei Altersteilzeit im Blockmodell sind wahlberechtigt (aktives Wahlrecht). So steht es in der 9. Auflage des Däublers und ebenfalls in der 12. Auflage des BetrVG (Klebe, Ratayczak, Heilmann, Spoo). Im neuen Fitting (Erscheinungsdatum Ende Feb.) soll nun das gleiche stehen.
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