Wechsel an der Spitze des Wahlvorstandes - ist das zulässig?
Der Vorsitzende unseres aktuellen Wahlvorstandes möchte kurzfristig den Vorsitz (aus persönlichen Gründen) an seinen Stellvertreter übergeben, da er absehbar, zu bestimmten vom Vorsitzenden durchzuführenden Amtshandlungen nicht anwesend sein wird. Er würde sich, aber bereiterklären dem Wahlvorstand weiter anzugehören.
- Ist das möglich ?
- Wennja, bis zu welcher Phase ?
- Was muss evtl. sonst noch beachtet werden ?
Im voraus besten Dank ....
Community-Antworten (4)
12.01.2006 um 11:40 Uhr
Ist jetzt etwas unklar. Der stellvertretende Vorsitzende ist doch dazu da die Geschäfte zu übernehmen wenn der Vorsitzende verhindert ist. Dazu wird er doch gewählt. Wenn der Vorsitzende verhindert ist, übernimmt der Stellverteter und ein Ersatzmitglied rückt nach.
12.01.2006 um 12:34 Uhr
hallo, Gevatter
es geht um den wahlvorstand, oder nicht?
mfg
12.01.2006 um 12:52 Uhr
Richtig erkannt "Rattle" es geht um den Wahlvorstand !
Ist die Sachlage da anders ?
12.01.2006 um 13:59 Uhr
@ Rattle. Das habe ich schon verstanden, aber vielleicht etwas mißverständlich ausgedrückt. Auch beim Wahlvorstand gibt es Vertreter und Ersatzmitglieder.
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