SPITZE BEMERKUNGEN DER TL!
Hallo,
wir sind gerade mitten in den BR-Wahlen.
Wir, der Wahlvorstand, haben nun ein Problem. Ein Teamleiter von uns gibt ständig spitze Bemerkungen ab wie "entweder Wahlvorstandssitzung oder Arzttermin, Du musst Dich für eins entscheiden..." Darf er das?
Vielen Dank im Voraus! Gruss Vicky
Community-Antworten (4)
15.03.2006 um 12:46 Uhr
Hallo Vicky, zitiere doch einfach mal den §119 BetrVG § 119 BetrVG Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- eine Wahl des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats oder der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 oder 5 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer behindert oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflusst,
15.03.2006 um 13:02 Uhr
Grundsätzlich richtig Werner,
aber es gibt dann schon noch ein bis zwei Hürden.
- muss der Versuch der Beeinfussung auch Erfolg gehabt haben, und
- muss der BR die (erfolgte) Straftat zur Anzeige bringen.
15.03.2006 um 13:06 Uhr
@ w-j-l ich dachte da mehr an einen Versuch den Teamleiter ein wenig einzubremsen. Bei uns hat es mit einem Leitenden durch den 119er sehr gut geklappt. Obwohl auch hier nicht wirklich der Straftatbestand gegeben war.
15.03.2006 um 19:55 Uhr
Vielen DANK!!! ;o)
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