Erstellt am 11.01.2006 um 22:53 Uhr von otto
Guten Abend Russel,
juristisch gibt es keine Gründe, das nicht zu tun. Nur: Man kann sich nicht "aufstellen lassen" für den Wahlvorstand. Über dessen Besetzung entscheidet nur der BR. Außerdem: Ist es sinnvoll, jemanden für den Wahlvorstand zu bestellen, der/die aus gesundheitlichen Gründen für die nicht einfache Arbeit gar nicht zur Verfügung steht?
Anders ist es natürlich bei einer Kandidatur für den BR. Die Wahlperiode dauert vier Jahre (2006-2010). Da kann man natürlich eine/n Kandidaten/tin nominieren, auch wenn er/sie derzeit krank ist. Entscheidend ist dann, ob die Wähler/innen annehmen, dass er/sie im BR gute Arbeit leisten wird.
Gruß otto
Erstellt am 12.01.2006 um 10:35 Uhr von Gevatter
Sagen wir mal etwas genauer, daß der BR in der Regel entscheidet. Aber Otto hat hier einen entscheidenden Punkt angeführt. Kann man davon ausgehen, daß dieser MA gute Arbeit im Gremium leisten wird ? Ich finde diese Geschichte ehrlich gesagt etwas anrüchig.