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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wie ausführlich sollten Sitzungsprotokolle sein?

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Uschie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr,

es interessiert mich, wie ausführlich bei Euch in den Protokollen alles festgehalten wird. Wir haben schon öfter darüber diskutiert. Es gibt eine BR-Kollegin, die immer sehr ausführlich alles festhält. So können auch BRM, die nicht dabei waren alles gut nachlesen. Andere haben anscheinend keine "Lust" und schreiben einfach: BR xy hat zum Thema sowieso etwas mitgeteilt. Schluß aus, das wars. Wenn ich zum Beispiel in einem halben Jahr etwas nachlesen möchte, weiß ich evtl doch gar nicht mehr, was genau gesagt wurde. Uns wurde gesagt, wir sollten gefälligst bei den Sitzungen unsere eigenen Notizen machen, aber das kann es ja auch nicht sein. Außerdem glaube ich nicht, dass wenn aus irgendeinem Grund mit einem Protokoll vor Gericht muss, ob es dort Bestand hat. Wie wird es bei Euch gehandhabt?

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Community-Antworten (6)

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Laffo

21.04.2009 um 23:01 Uhr

Hallo Uschie

so ausführlich wie nötig, um später die Sitzung & die Entscheidungsfindung nachvollziehbar zu machen. bei uns war vor geraumer Zeit sogar angedacht die Sitzungen mittels Sprachrecorder aufzunehmen & daraus ein Protokoll anzufertigen, wurde zum Glück in den Ausguss gekippt!

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Uschie

21.04.2009 um 23:06 Uhr

Hallo Laffo,

das meine ich ja auch. Leider habe ich im Fitting nichts gefunden, womit ich unsere Forderung zu einem ausführlichen Protokoll untermauern kann. Denn die "ausführliche" Kollegin wird oft von den "nichtausführlichen" ausgeschimpft, sie soll das gefälligst nicht so machen.

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Lotte

21.04.2009 um 23:22 Uhr

Uschie, dieses Problem wirst Du wohl erst dann lösen können, wenn ein fester Schriftführer benannt wird, der es ausführlicher kann und will oder eindeutige Vorgaben gemacht werden. Der Däubler sagt ganz klar unter § 34 BetrVG (10. Auflage) RN 4 "Über den gesetzlichen Mindestinhalt hinaus können in der Geschäftsordnung (§ 36), oder im Einzelfall (GK-Raab, Rn. 15), für die Erstellung, Form und Inhalt der Niederschriften weitere Regelungen festgelegt werden. Ein Anspruch der Sitzungsteilnehmer auf Aufnahme einer Erklärung zu Protokoll ist im Gesetz nicht vorgesehen, dürfte aber selbst dann anzunehmen sein, wenn die Geschäftsordnung hierzu schweigt" Der gesetzliche Mindestinhalt besteht leider nur aus dem Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst wurden. Wenn das dann korrekt unterschrieben und mit Anwesenheitsliste versehen ist, ist die Formalität erfüllt.

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Uschie

21.04.2009 um 23:33 Uhr

Hm Lotte,

ganz so gut hört sich das nicht an. Dann werden wir mal sehen, ob wir nicht einen Schriftführer "finden" der auch der Meinung ist, dass ausführlich besser ist. Ich danke auf jeden Fall für Eure Antworten.

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paula

22.04.2009 um 11:30 Uhr

jedes Gremium muss da einen Weg für sich finden. Ich kenne Gremien mit sehr knappen Ergebnisprotokollen und andere schreiben sich einen Wolf. Da gibt es keinen Königsweg. Die BRM müssen sich da auf eine Linie verständigen

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Zulie

22.04.2009 um 12:56 Uhr

Hallo Uschie,

ich denke, es sollte eine "gesunde" Mischung aus Beschlussprotokoll und Wortprotokoll sein. Das nennt sich dann Kurzprotokoll. Dieses vollzieht den Verhandlungsverlauf nicht nach, stellt aber die Ergebnisse unter Beachtung der Argumente fest. Eine Namensnennung der einzelnen Redner erfolgt nicht. Auch Befindlichkeiten oder Frage- und Antwortspiele werden nicht notiert. Wird eine Frage beantwortet, reicht es, die Antwort zu schreiben, die Frage notiert man nicht. Alle Dinge, die jemand erzählt, werden im Konjunktiv (Möglichkeitsform) geschrieben. Die Seminare, die zur Protokollführung angeboten werden sind sehr hilfreich. Es heißt eigentlich auch nicht Protokoll, sondern Niederschrift.

Viele Grüße Zulie

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