Erstellt am 21.04.2009 um 21:01 Uhr von Laffo
Hallo Uschie
so ausführlich wie nötig, um später die Sitzung & die Entscheidungsfindung nachvollziehbar zu machen.
bei uns war vor geraumer Zeit sogar angedacht die Sitzungen mittels Sprachrecorder aufzunehmen & daraus ein Protokoll anzufertigen, wurde zum Glück in den Ausguss gekippt!
Erstellt am 21.04.2009 um 21:06 Uhr von Uschie
Hallo Laffo,
das meine ich ja auch. Leider habe ich im Fitting nichts gefunden, womit ich unsere Forderung zu einem ausführlichen Protokoll untermauern kann. Denn die "ausführliche" Kollegin wird oft von den "nichtausführlichen" ausgeschimpft, sie soll das gefälligst nicht so machen.
Erstellt am 21.04.2009 um 21:22 Uhr von Lotte
Uschie,
dieses Problem wirst Du wohl erst dann lösen können, wenn ein fester Schriftführer benannt wird, der es ausführlicher kann und will oder eindeutige Vorgaben gemacht werden.
Der Däubler sagt ganz klar unter § 34 BetrVG (10. Auflage) RN 4 "Über den gesetzlichen Mindestinhalt hinaus können in der Geschäftsordnung (§ 36), oder im Einzelfall (GK-Raab, Rn. 15), für die Erstellung, Form und Inhalt der Niederschriften weitere Regelungen festgelegt werden. Ein Anspruch der Sitzungsteilnehmer auf Aufnahme einer Erklärung zu Protokoll ist im Gesetz nicht vorgesehen, dürfte aber selbst dann anzunehmen sein, wenn die Geschäftsordnung hierzu schweigt"
Der gesetzliche Mindestinhalt besteht leider nur aus dem Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst wurden. Wenn das dann korrekt unterschrieben und mit Anwesenheitsliste versehen ist, ist die Formalität erfüllt.
Erstellt am 21.04.2009 um 21:33 Uhr von Uschie
Hm Lotte,
ganz so gut hört sich das nicht an. Dann werden wir mal sehen, ob wir nicht einen Schriftführer "finden" der auch der Meinung ist, dass ausführlich besser ist.
Ich danke auf jeden Fall für Eure Antworten.
Erstellt am 22.04.2009 um 09:30 Uhr von paula
jedes Gremium muss da einen Weg für sich finden. Ich kenne Gremien mit sehr knappen Ergebnisprotokollen und andere schreiben sich einen Wolf. Da gibt es keinen Königsweg. Die BRM müssen sich da auf eine Linie verständigen
Erstellt am 22.04.2009 um 10:56 Uhr von Zulie
Hallo Uschie,
ich denke, es sollte eine "gesunde" Mischung aus Beschlussprotokoll und Wortprotokoll sein. Das nennt sich dann Kurzprotokoll. Dieses vollzieht den Verhandlungsverlauf nicht nach, stellt aber die Ergebnisse unter Beachtung der Argumente fest. Eine Namensnennung der einzelnen Redner erfolgt nicht. Auch Befindlichkeiten oder Frage- und Antwortspiele werden nicht notiert. Wird eine Frage beantwortet, reicht es, die Antwort zu schreiben, die Frage notiert man nicht. Alle Dinge, die jemand erzählt, werden im Konjunktiv (Möglichkeitsform) geschrieben. Die Seminare, die zur Protokollführung angeboten werden sind sehr hilfreich. Es heißt eigentlich auch nicht Protokoll, sondern Niederschrift.
Viele Grüße
Zulie