Leiharbeitnehmer - Keine Spesenvergütung durch den AG?
Hallo,
4 MA (3 eigene 1 LeihAN) wurden zu einer 4-wöchigen Schulung in ein Fremdunternhmen entsendet. Der AG zahlte allen MA die Hotelunterkunft und den Leihwagen (inkl. Sprit). Den 3 eigenen MA wurden aber auch die Spesen vom AG erstattet - nicht aber dem LeihAN - mit dem Hinweis, dass dieser ja in erster Linie einen Vertrag mit seinem PDL hätte (der indes einen Einsatz in unmittelbarer Nähe zum Wohnort vorsieht - nicht 500 km entfernt).
Wer kann helfen?
Community-Antworten (1)
02.08.2006 um 11:00 Uhr
Ich kann mir vorstellen, dass sich der LeihAN tatsächlich an seinen AG wenden muss. Euer AG zahlt ihm ja kein Gehalt.
Verwandte Themen
Unklare Definition der bzgl. Leiharbeitnehmer - zählen die zur Bestimmung der Größe des BR?
ÄlterZählen Leiharbeitnehmer mit zur Bestimmung der BR-Größe? Laut W.A.F. CD Wahlhelfer zur Betriebsratswahl Version 2.01 ist bei der Bestimmung der Größe des BR zu lesen: "Abzuziehen sind dagegen: •
Leiharbeitnehmer statt Neueinstellung
ÄlterHallo zusammen, seit Jahren wird von der Geschäftsleitung jede Woche beim Betriebsrat die Beschäftigung von 30 bis 90 Leiharbeitnehmer als Packhilfen beantragt. Der Betriebsrat hat mehrfach nach § 92
Zählen Leiharbeitnehmer mit zur Betriebsgröße nach §9
ÄlterMoin Moin, folgendes Problem. Im Unternehmen sind aktuell 403 Arbeitnehmer. Somit hätte der BR eine Größe von 11 Mitgliedern. Laut Schulung WAF zählen Leiharbeitnehmer jedoch nicht mit dazu. Die LE
Wie müssen wahlberechtigte Leiharbeitnehmer informiert werden?
ÄlterWir haben in Kürze bei uns auch BR Wahlen. Bei uns dürfen 45 Leiharbeitnehmer wählen. Nun habe ich einige Leiharbeitnehmer gefragt, ob sie wählen dürfen. Keiner von denen die ich gefragt habe konnten
Leiharbeitnehmer
ÄlterHallo, wir beschäftigen in Spitzenzeiten bei AU-Zeiten und Urlaub Leiharbeitnehmer. Das Ganze ist in einer BV geregelt. In der BV sind die Arbeitszeiten wie die Leiharbeitnehmer eingesetzt werden n