Ersatzmitglied im Wahlvorstand - wann ist welches Ersatzmitglied zu laden?
Zu einer Sitzung des Wahlvorstandes soll für einen Kollegen, der im Urlaub ist, ein Ersatzmitglied eingeladen werden. Dieses Ersatzmitglied kann aber aus Arbeits-Gründen den Termin nicht wahrnehmen.
Frage: dürfen wir das nächste Ersatzmitglied einladen oder muss der Platz für die Sitzung leer bleiben?
Community-Antworten (4)
11.01.2006 um 18:12 Uhr
Das nächste Ersatzmitglied muß eingeladen werden. Dafür hat man es schließlich gewählt.
12.01.2006 um 10:25 Uhr
lt. § 37,2 BetrVG geht die BR-Arbeit vor, solange kein betrieblicher Notfall besteht. Eine Sitzung ist länger vorher geplant und somit muss der AG das einspringende Ersatzmitglied freistellen!
12.01.2006 um 11:54 Uhr
Beide vorherigen Antworten geben keine genaue Antwort auf die Frage.
Ist das einzuladende Ersatzmitglied aus Arbeitsgründen verhindert (z.B. eine nicht verschiebbare Schulung im Haus) darf nicht das nächste Ersatzmitglied eingeladen werden.
12.01.2006 um 12:09 Uhr
Ulla,
kannst Du Deinen Standpunkt auch irgendwie belegen?
Ich möchte da doch ganz vorsichtige Zweifel anmelden!
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