Zu einer Sitzung des Wahlvorstandes soll für einen Kollegen, der im Urlaub ist, ein Ersatzmitglied eingeladen werden. Dieses Ersatzmitglied kann aber aus Arbeits-Gründen den Termin nicht wahrnehmen.

Frage: dürfen wir das nächste Ersatzmitglied einladen oder muss der Platz für die Sitzung leer bleiben?