Außerordentliche Betriebsratsitzung - wann kann/muss die einberufen werden?
Hallo, unser freigestellter BR beruft dauernd "außerordenltiche BR Sitzungen ein. Wir können uns ja schlecht dagenen wehren. Er sagt, daß er allein dass entscheiden kann und wir das mit den Produktionsleitern selber klären müssen. Wir bekommen keine Tagesordnung gesagt. Das bringt immer Stress für uns andere BR, da wir aus ganz BW zusammen kommen und lange Anfahrtwege in Kauf nehmen. Das Thema sind oft Sachen, die eigentlich warten können. Einmal hatten wir Mittwoch außerordentliche und 2 Tage später ordentliche Sitzung. Gibt es irgendwelche §§ oder Kommentare zu der Frage?? Ich habe im Forum gelesen, daß mindestens 1/4 der BRMitglieder den Antrag stellen muss.
Community-Antworten (1)
10.01.2006 um 22:14 Uhr
Hallo spodi, guckst Du mal hier,da wird dir geholfen:
http://www.betriebsrat.com/03_informationen/einmaleins/tipp30.htm
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