Betriebsratsunstimmigkeiten 2:1 - was kann das BR-Mitglied in der Minderheit tun?
Hallo @ all, wir haben ein 3 köpfigen Betriebsrat. Ich bin einer davon und habe nun folgende Frage. Wie ist es eigentlich, kann ich mich an jemanden wenden ( Arbeitsgericht etc,) wenn ich merkte das die Pflichten des Betriebsrates nur für Persönliche Dinge benutzt wird ( Dienstgestaltung wie es einem grade passt) und nicht für die MA? Was kann / muss ich machen, um dies zu verhindern. Die beiden anderen sind nicht einsichtig, egal was in den Gesetzten steht, da sie gar nicht oder nur sehr selten in die Bücher sehen. Hinzu kommt, das ich weiß das ein Betriebsratsmitglied versucht unsere Leitung zu canceln und will sie los werden, allerding weiß ich nicht was sie damit bezwecken will. Da ich bei den beiden immer überstimmt bin, habe ich ein sehr schweren Posten. Hinzu kommt, das die 1. Vorsitzende ihren Kopf durchsetzten will, egal was Gesetz ist und hat in dem 2. Betriebsratsmitglied ein verbündeten gefunden. Es ist kein Vertrauensvolles zusammenarbeiten mit Arbeitgeber und ihr. Somit auch nicht mit dem BR.
Wäre dankbar wenn mir einer helfen könnte. Gruss Tiger
Community-Antworten (4)
09.01.2006 um 09:43 Uhr
Bei ausdrücklichen Amtspflichtsverletzungen kannst Du nach dem § 23 BetrVG verfahren. (Schwierig; es müssen Beweise vorliegen). Mir scheint es eher erfolgversprechend, diese Angelegenheit über die nächste Wahl zu erledigen. Das setzt aber eine gewisse Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb voraus.
09.01.2006 um 11:54 Uhr
Danke dir Viktor, nur unsere neu Wahl findet erst 4 Jahren statt, da wir letztes Jahr im August gewählt haben. Aber kann ich als einziges Betriebsratsmitglied das machen? Ich dachte immer dazu müssen 2/3 zustimmen? Gruss Tiger
09.01.2006 um 12:02 Uhr
Du könntest mit weiteren Arbeitnehmern oder mit der Gewerkschaft tätig werden. Aber ehrlich gesagt: Tatenlosigkeit oder Querelen untereinander gelten nicht als Amtspflichtsverletzungen (es sei denn, es wird über alle Stänge geschlagen). Ich denke, bei Dir kommt zunächst die Öffentlichkeitsarbeit in Frage. Jeder kann sich z.B. auf einer Betriebsversammlung zu Wort melden und Missstände anprangern. Du brauchst einen langen Atem und Geduld.
21.02.2006 um 12:16 Uhr
Hi Viktor,
meine Öffentlichskeits Arbeit wurde mir verboten von der ersten Vorsitzenden. Aber die MA haben ihre Meinungen auf der letzten Betriebsversammlung geäußert, was den beiden BR- Mitgliedern sehr wütend gemacht haben.
Mein Atem ist sehr lang und Geduldt habe ich auch, nur werde ich von den beiden immer unter Beschuss genommen. Außerdem laufen da Dinge von den beiden, das nicht mit mir abgesprochen worden sind. Sie beschließen was sie machen und ich bekomme keine Meldung. Ich werde erst dann darauf aufmerksam gemacht, wenn die HL, PDL oder die MA mich drauf ansprechen.
Die Gewerkschaft weiß darüber schon bescheid. :)
Sehe auch Beitrag "Kann die 1. Vorsitzende den BR auflösen"
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