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Muss der Wahlvorstand dem Betriebsrat oder der Geschäftsleitung bereichte?

J
jojo
Nov 2016 bearbeitet

Ist der Wahlvorstand verpflichtet dem Br oder der GL Rechenschaft abzulegen z.B. über dem aktuellen Stand der Dinge . Oder müssen wir alles geheim halten?

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Community-Antworten (1)

F
Fayence

08.01.2006 um 11:22 Uhr

Hallo jojo, die Sitzungen des Wahlvorstandes sind nicht umsonst "nicht öffentlich". Informationen, welche für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl notwendig sind, sind zeitlich und inhaltlich per Gesetz definiert (Wahlausschreiben, Wahlvorschläge etc.). Der WV ist nur einer Sache verpflichtet, nämlich der ordnungsgemässen Durchführung der Wahl. Dazu gehören mit Sicherheit weder ein Rechenschaftsbericht gegenüber dem BR und schon gar nicht gegenüber der GL.

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