Folgender Sachverhalt:

Zwei Firmen, Firma A und Firma B, die bereits zu ein und demselben Konzern gehören, sollen in diesem Jahr neu organisiert werden:
Firma A bildet mit einem Teil der Firma B aus der selben geografischen Region seit dem 2. Januar eine neue Distributionseinheit unter einer einheitlichen Leitung, während der andere Teil von Firma B in einer anderen Region weitgehend selbständig bleibt.

Die neuen Regionalleiter mit ihren Befugnissen (quasi Geschäftsführer) sind ab sofort zuständig, während auf dem Papier (Handelsregister) noch beide Firmen selbständig existieren. Diese Einträge sollen erst im Laufe des Jahres geändert werden.

Nun meine Frage: Firma A wählt in den kommenden Monaten einen neuen Betriebsrat - ist der neu hinzugekommene Teil von Firma B dabei zu berücksichtigen?
Oder eher nicht, weil er ja offiziell noch Teil der bisherigen Firma ist?