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Schrittweise Zusammenlegung - Gemeinsame BR-Wahl schon möglich?

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Olaf0412
Nov 2016 bearbeitet

Folgender Sachverhalt:

Zwei Firmen, Firma A und Firma B, die bereits zu ein und demselben Konzern gehören, sollen in diesem Jahr neu organisiert werden: Firma A bildet mit einem Teil der Firma B aus der selben geografischen Region seit dem 2. Januar eine neue Distributionseinheit unter einer einheitlichen Leitung, während der andere Teil von Firma B in einer anderen Region weitgehend selbständig bleibt.

Die neuen Regionalleiter mit ihren Befugnissen (quasi Geschäftsführer) sind ab sofort zuständig, während auf dem Papier (Handelsregister) noch beide Firmen selbständig existieren. Diese Einträge sollen erst im Laufe des Jahres geändert werden.

Nun meine Frage: Firma A wählt in den kommenden Monaten einen neuen Betriebsrat - ist der neu hinzugekommene Teil von Firma B dabei zu berücksichtigen? Oder eher nicht, weil er ja offiziell noch Teil der bisherigen Firma ist?

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Community-Antworten (2)

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Kathy

05.01.2006 um 18:40 Uhr

Hallo Olaf,

eine ähnliche Kiste gab es auch bei uns im Unternehmen. Es ist etwas schwierig, da die beiden Teile noch nicht offiziell "verschmolzen" sind. Solange das nicht passiert ist, wird auf "Firma B" keine Rücksicht genommen. Sollten widererwartend in der Zeit bis zur Zusammenlegung Kündigungen etc. ausgesprochen werden, ist der BR von Firma A machtlos.... Soweit mein Stand.

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Olaf0412

06.01.2006 um 08:02 Uhr

Ok, sowas habe ich mir schon gedacht...

Tortzdem vielen Dank. :)

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