Erstellt am 05.01.2006 um 10:51 Uhr von Homeland25
generell bis zum Ende der Amtszeit
ausser: Betriebsvereinbarungen bis zum Ende der Laufzeit, oder Verträge oder Abmachungen mit Nachwirkung;
Erstellt am 05.01.2006 um 11:21 Uhr von Frank B.
Es schadet aber nicht sie trotzdem aufzubewaren, es sei denn man hat etwas zu verbergen.
Bei uns sind noch die Unterlagen vom ersten Tag an vorhanden und der liegt schon über zehn Jahre und fünf Betriebsräten zurück.
Fünf Betriebsräte deshalb, weil verschiedene personelle Veränderungen im Unternehmen stattfanden (Personalaufbau).