Wahl zum BR-Vorsitzenden auch in Abwesenheit möglich?
kann ich zum BR Vorsitzenden gewählt werden und die Wahl annehmen, wenn ich durch Krankheit verhindert bin an der Sitzung teilzunehmen?
Community-Antworten (1)
05.01.2006 um 08:38 Uhr
Ja, natürlich. Am besten du erklärst schriftlich, das du für das Amt des Vorsitzenden kandidieren möchtest und gibst diese Erklärung entweder dem WV- Vors. oder einem zukünftigen Mitglied des BR deines Vertrauens mit zur konst. Sitzung mit. Wenn der BR dich zum Vorsitzenden wählt, muss er dir dies ja mitteilen und dann kannst du die Wahl immer noch annehmen bzw. kann man davon ausgehen das du sie annimmst, da du dies ja bereits mit deiner Bereitschaft zur Kandidatur schriftlich erklärt hast. Bis zum Ende deiner Krankheit übernimmt dann der stellvertr. Vorsitzende dein Amt.
Ich würde dir auch empfehlen die Bereitschaft zum stellvertr. Vorsitzenden zu erklären, da beide getrennt gewählt werden und wenn du nur als Vorsitzender kandidierst und es wird jemand anderes gewählt hast du Pech.
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