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Arbeitsfreier Tag im Betrieb - jetzt müssen MA Urlaub/Überstunden dafür verwenden -ist das rechtens?

L
lisa
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Einrichtungist seit Bestehen am Rosenmontag geschlossen.Bisher kein Problem, da dafür ein sogenannter AZV-Tag genommen werden durfte.Nun müssen die MA Überstunden oder Urlaub nehmen, ob sie wollen oder nicht.Ist das rechtens?

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Community-Antworten (1)

RB
Rolf Becker

04.01.2006 um 15:28 Uhr

Hallo Lisa, Grundsätzlich ist Rosenmontag ein normaler Arbeitstag. Wenn der AG (bisher) trotzdem freigegben hat - schön (kein Ahnung was genau ein AZV-Tag ist). Was Ihr machen könnt hängt von den genauen bertieblichen Gegebenheiten ab. Ist der freie Rosenmontag durch eine BV oder ähnliches geregelt - dann muss der AG diese einhalten. Ist der freie Rosenmontag eine nicht weiter geregelte freiwillige Leistung des AG gewesen, könntet Ihr evtl. auf bertriebliche Übung pochen. Auch käme der Abschluss einer BV in Frage (aber da werdet Ihr auch nur weiter kommen wenn Ihr gute Argumente für einen freien Roenmontag habt). Gruß Rolf Becker

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