Erstellt am 04.01.2006 um 11:04 Uhr von viktor
Ihr könnt bei der nächsten Wahl einen anderen Betriebsrat wählen.
Erstellt am 04.01.2006 um 14:35 Uhr von Marco
Bei 19 MA besteht euer BR aus 1 Mitglied. Wenn diese 4 MA den Betriebsfrieden stören, könnt Ihr Euch beim BR über diese 4 MA beschweren. Sollte das BR-Mitglied selbst einer der 4 MA sein dann gilt folgendes.
BetrVG § 23 Verletzung gesetzlicher Pflichten
(1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluß eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluß eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.
(2) Wird der Betriebsrat aufgelöst, so setzt das Arbeitsgericht unverzüglich einen Wahlvorstand für die Neuwahl ein. § 16 Abs. 2 gilt entsprechend.
Erstellt am 04.01.2006 um 16:53 Uhr von Z.Ickig
Äh*räusper.....,kann es sein, dass die Frage nicht richtig verstanden wurde?
Ich habe das so verstanden:
15 Mitarbeiter sind GEGEN den amtsinhabenden Betriebsrat
4 sind dafür.
Die 4 "BR-Mitläufer" stören den Betriebsfrieden der zahlenmäßig überlegenen Opposition.
Die Opposition will den Beriebsrat offensichtlich "entsorgt" sehen und hat diesbezüglichen Beratungsbedarf.
Ob das bereits für ein Amtsenthebungsverfahren ausreicht, ist zweifelhaft.
Aber da ja bald Neuwahlen sind, kann ja einer aus euren Reihen gegen den Amtsinhaber kandidieren. Da ihr mit 15 von 19 Mitarbeitern in der Mehrheit seid, dürfte euer Mann die Wahl haushoch gewinnen.
Danach dürfte sich das Problem wohl erledigt haben.