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Betriebsrat - Auflösung?

D
DavidAugust
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich bin auf der Suche nach Unterstützung: in meinem Unternehmen haben wir einen Betriebsrat, welcher sich aus Führungskräften und "gekauften" Mitgliedern zusammensetzt. Dadurch ergeben sich seit deren Gründung vor einem Jahr einerseits nicht die erhofften Vorteile für den Arbeitnehmer, viel schlimmer aber, es werden Entscheidungen und Anträge durchgewunken, welche höchst fraglich und für den Arbeitnehmer negativ sind.

Ist es zulässig, dass sich Führungskräfte im Betriebsrat befinden, und kann man etwas dagegen unternehmen? Wenn es zulässig ist, kann ein Betriebsrat dennoch abgesetzt bzw. ausgetauscht werden?

Vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

5.53908

Community-Antworten (8)

G
GoliathSeptember

04.08.2009 um 11:24 Uhr

Was darf die Führungskraft denn so? Darf sie einstellen und entlassen? Und welcher Art sind diese schlimmen Sachen die der BR macht?

B
Bonita

04.08.2009 um 12:12 Uhr

Führungskräfte der mittleren Ebenen können sich durchaus in den BR wählen lassen. Ausgeschlossen sind lediglich Leitende Angestellt gem. § 5(3) BetrVG. Die müssen aber sehr weitreichende Kompetenzen haben. Wer dazu gehört, prüft der Wahlvorstand bei der Erstellung der Wählerlisten.

Ganz bösartig könnte man sagen, die Mitarbeiter haben immer den BR, den sie verdienen. Die Frist zur Wahlanfechtung dürfte vorbei sein. Und die Sache mit der Amtsenthebung des BR (§ 23 BetrVG) ist schwierig. Die Hürden, eine "Verletzung gesetzlicher Pflichten" nachzuweisen, liegen hoch.

Ihr habt Glück, dass im nächsten Jahr wieder BR-Wahlen stattfinden. Man kann hoffen, dass die Kollegen daraus lernen und sich dieses Mal geeignete Kandidaten finden.

W
Waschbär

04.08.2009 um 12:38 Uhr

@DavidAugust, Da kannst Du ja Froh sein das ihr eine Gewerkschaft habt so das ihr euch Nur an die Vertrauensleute wenden müsst und die das weite abklären. Sogar du kannst dann ja mit machen bist ja in der GEW und zeigst Mitarbeit im Vertrauenskörper.

K
kainil

04.08.2009 um 12:57 Uhr

Hallo DavidAugust,

ich lese in Deinem Beitrag Gründung des BR. Es ist hier lt. Betr.VG gesetzlich vorgeschrieben einen BR zu wählen, und nicht zu gründen. Sollte das bei Euch der Fall sein, das Ihr keinen BR gewählt habt, dann aber mal hurtig.

K
Kölner

04.08.2009 um 13:00 Uhr

@DavidAugust Wenn Du so unzufrieden bist, wie Du gerade vorgibst zu sein, dann hast Du ja in gut 8 Monaten alle Möglichkeiten der Welt, diesen Zustand zu ändern!

D
DavidAugust

04.08.2009 um 13:33 Uhr

@Kölner kannst du nicht Zählen? In 8 Monaten ist NICHT Weihnachten sondern schon in 4 Monaten.

K
Kölner

04.08.2009 um 13:46 Uhr

@DavidAugust Ich habe keine Ahnung, wie sehr Deine Gehirnströme sich ausschließlich auf den Weihnachtsmann fokussieren, mir ging es eher um die Neuwahl zum BR. Solltest Du zudem ein Alterego eines bestehenden Nicks sein, dann ist mir eher nicht danach weiter zu spielen...

D
DavidAugust

06.08.2009 um 00:27 Uhr

Hallo zusammen, danke für die raschen Antworten - ich werde etwas stöbern im Betr. VG - im Moment schaut es ja nicht ausrichtsreich aus. Ich bin kein Mitglied des BR und diese Fragen hatten sich bei der Erstentstehung nicht gestellt.

Im Übrigen stammt der Eintrag mit der Nummer 127610 nicht von mir - ich weiss nicht warum jemand unter meinem Nick Beiträge erstellen kann.

Mit freundlichen Grüßen

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