Kann ein Betriebsrat nur bei grober Pflichverletzung( gem. BetrVG) abgesetzt werden ? Oder gibt es da noch andere "Wege" ? Frage eines Betriebsangehörigen, Arbeitnehmer nicht AG.
Erstellt am 09.02.2006 um 13:44 Uhr von Kölner Nein! Das geht auch, wenn der Wähler den BR nicht mehr wiederwählt!