Wer bestimmt über Seminare des Betriebsrats - wie ist die Kostentragung?
Wer bestimmt eigentlich, welches Seminar wir besuchen dürfen? Also in unserem Fall das Grundseminar, das der Vorsitzende und die Stellvertr. besuchen wollen bzw. müssen.. Mir geht es da um die Kostenfrage, kann der AG Seminare verweigern, weil sie zu teuer sind? Müssen wir welche von der Gewerkschaft nehmen? danke für die Antwort im voraus
Community-Antworten (6)
05.01.2006 um 09:34 Uhr
Hallo Miriam, Der BR bestimmt welches Seminar besucht wird. Wenn der Anbieter Eurer Wahl teurer ist als z.B. ein Kurs der Gewerkschaft so ist dies normalerweise kein Problem (es muß natürlich im Rahmen bleiben - bei gleichem Inhalt und gleicher Kursdauer sollte der Preisunterschied nicht zu hoch sein). Es kommt auch immer auf die Argumentation an. Wenn ein Anbieter z.B. ein bestimmtes für Euch wichtiges Thema im Kurs behandelt, der andere jedoch nicht, so wäre dies auch ein Argument höhere Kosten zu rechtfertigen. Gruß Rolf Becker
05.01.2006 um 10:23 Uhr
hallo miriam der BR fast in seiner sitzung einen Beschluß nach §37(6) in Verbindung mit §40(1) Teilnahme von Betriebsratsmitgliedern an einem Seminar. Mitteilung an den GF. Sehr geehrter Herr GF der BR hat in seiner sitzung am... folgenden Beshluss gefast;Herr Y-und Frau Xwerden an dem Seminar Aller Anfang ist ...mit schwer gem.§...das in der zeit von...bis..in...stattfindet teilnehmen. Der Arbeitsplan liegt diesem Schreiben bei. gleichzeitieg bei dieser fordbildung anmelden, sollte der GF diese Fortbildung ablehnen, warum auch immer,dann Einigungsstelle anrufen. gruß betriebrat
05.01.2006 um 19:06 Uhr
Hallo Miriam,
es geht auch ohne Einigungsstelle, tut nicht immer Not ;o) Wir handeln es so, dass wir uns 2 Angebote von verschiedenen Instituten einholen und diese Vorlegen. Bisweilen hatten wir noch nie Probleme um unsere Schulungen durchzubekommen. Sollte es dennoch Schwierigkeiten geben, dann ist die Einigungsstelle anzurufen. Unser Rat meidet die Schulungen durch die Gewerkschaft.... Nur mal so am Rande
06.01.2006 um 02:13 Uhr
"betriebsrat" und Miriam,
das mit der Einigungsstelle ist doch Unsinn! Diese ist hier offensichtlich unzuständig!
09.01.2006 um 09:25 Uhr
hallo Ramses II ! wer ist dann nach deiner meinung zuständig?wenn nicht die Einigungsstelle gruss Betriebsrat
10.01.2006 um 00:09 Uhr
"Betriebsrat",
selbstverständlich das Arbeitsgericht!
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