Erstellt am 05.01.2006 um 08:34 Uhr von Rolf Becker
Hallo Miriam,
Der BR bestimmt welches Seminar besucht wird. Wenn der Anbieter Eurer Wahl teurer ist als z.B. ein Kurs der Gewerkschaft so ist dies normalerweise kein Problem (es muß natürlich im Rahmen bleiben - bei gleichem Inhalt und gleicher Kursdauer sollte der Preisunterschied nicht zu hoch sein).
Es kommt auch immer auf die Argumentation an. Wenn ein Anbieter z.B. ein bestimmtes für Euch wichtiges Thema im Kurs behandelt, der andere jedoch nicht, so wäre dies auch ein Argument höhere Kosten zu rechtfertigen.
Gruß
Rolf Becker
Erstellt am 05.01.2006 um 09:23 Uhr von betriebsrat
hallo miriam
der BR fast in seiner sitzung einen Beschluß nach §37(6) in Verbindung mit §40(1) Teilnahme von Betriebsratsmitgliedern an einem Seminar.
Mitteilung an den GF.
Sehr geehrter Herr GF
der BR hat in seiner sitzung am... folgenden Beshluss gefast;Herr Y-und Frau Xwerden an dem Seminar Aller Anfang ist ...mit schwer gem.§...das in der zeit von...bis..in...stattfindet teilnehmen. Der Arbeitsplan liegt diesem Schreiben bei.
gleichzeitieg bei dieser fordbildung anmelden, sollte der GF diese Fortbildung ablehnen, warum auch immer,dann Einigungsstelle anrufen.
gruß betriebrat
Erstellt am 05.01.2006 um 18:06 Uhr von Kathy
Hallo Miriam,
es geht auch ohne Einigungsstelle, tut nicht immer Not ;o)
Wir handeln es so, dass wir uns 2 Angebote von verschiedenen Instituten einholen und diese Vorlegen. Bisweilen hatten wir noch nie Probleme um unsere Schulungen durchzubekommen. Sollte es dennoch Schwierigkeiten geben, dann ist die Einigungsstelle anzurufen.
Unser Rat meidet die Schulungen durch die Gewerkschaft.... Nur mal so am Rande
Erstellt am 06.01.2006 um 01:13 Uhr von Ramses II
"betriebsrat" und Miriam,
das mit der Einigungsstelle ist doch Unsinn! Diese ist hier offensichtlich unzuständig!
Erstellt am 09.01.2006 um 08:25 Uhr von Betriebsrat
hallo Ramses II !
wer ist dann nach deiner meinung zuständig?wenn nicht die Einigungsstelle
gruss
Betriebsrat
Erstellt am 09.01.2006 um 23:09 Uhr von Ramses II
"Betriebsrat",
selbstverständlich das Arbeitsgericht!