Erstellt am 05.01.2006 um 07:55 Uhr von Frank B.
Also zunächst habt ihr nach dem BetrVG einen Betriebsrat gewählt und dort steht auch drin, das der BR weder benachteiligt noch bevorteilt werden darf.
Also im Gesetz steht dies nicht, könnte höchstens noch im TV stehen oder es gibt eine betriebliche Regelung.
Erstellt am 05.01.2006 um 08:47 Uhr von viktor
Ein BR hat keinen Anspruch auf Aufwandsentschädigung - hat hat keinen Aufwand.
Alle Kosten, die im Zuge des Amtes entstehen, werden beim Arbeitgeber abgerechnet.